Günzburger Steigtechnik bietet Tagesseminare an

Ab September 2017 startet die Günzburger Steigtechnik die neue Runde ihrer Tagesseminare „Ausbildung für zur Prüfung befähigte Personen für Leitern und Tritte, Klein- und Fahrgerüste“. Besonderer Fokus liegt dabei auch auf den Normenänderungen bezüglich DIN EN 131-1/-2.

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Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die im Unternehmen vorhandene Steigtechnik regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft wird. Die von der Günzburger Steigtechnik angebotenen Seminare werden vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit anerkannt und mit zwei Weiterbildungspunkten bewertet. Sie sind damit als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß § 5, Abs. 3 ASiG geeignet.

Das praxisbezogene Intensivseminar des bayerischen Herstellers richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Industrie, Behörden, Handel, Handwerk und Dienstleistung, die sich an nur einem Tag das notwendige Fachwissen für zur Prüfung befähigte Personen aneignen möchten. Das in den Kompaktseminaren der Günzburger Steigtechnik erlangte Wissen ist dabei nicht auf bestimmte Hersteller oder Fabrikate beschränkt, sondern allgemein anwendbar und daher für alle Betriebe geeignet. Das Seminar schließt mit einem Zertifikat ab.

Inhalt der Günzburger Steigtechnik-Seminare

Im Fokus dieser Fortbildungsreihe stehen die neuen, überarbeiteten Normteile der DIN EN 131, die ab 1. Januar 2018 umgesetzt werden müssen. Die DIN EN 131-2 beinhaltet unterschiedliche Prüfgrundlagen für Leitern für den beruflichen und den nicht-beruflichen Gebrauch. Die Referenten zeigen auf, was künftig in Abhängigkeit von der jeweiligen Leiterklasse aufgrund neuer Normprüfungen durch die Hersteller zu beachten ist, und welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Anwender haben. Thema in den Seminaren der Günzburger Steigtechnik ist auch die neue DIN EN 131-1. Wichtigste Änderung: Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern müssen dann eine größere Standbreite aufweisen, beispielsweise durch Quertraversen oder eine konische Bauweise. Betroffen sind auch aufgesetzte Schiebeleiterteile von dreiteiligen Mehrzweckleitern.

Darüber hinaus klären erfahrene Referenten wichtige Fragen, wie zum Beispiel: Darf eine Stehleiter gekürzt werden? Wie hoch darf ein Rollgerüst sein, das im Freien benutzt wird? Dabei folgen die Lösungen den aktuellen Richtlinien wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättv), Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.8 Verkehrswege), DGUV Regelwerk, DGUV Vorschriften und DGUV Informationen, insbesondere 208-016, 208-032 und 201-011.

Termine

  • 28.09.2017 in Günzburg
  • 15.11.2017 in Günzburg
  • 16.11.2017 in Nürnberg
  • 21.11.2017 in Wuppertal
  • 22.11.2017 in Hannover

Die Tagesseminare dauern jeweils von 8 bis 16 Uhr. Interessenten können sich bei Ruth Munk unter der Telefonnummer 08221-3616-44, per Mail unter rmunk@steigtechnik.de oder ganz einfach online unter www.steigtechnik.de/seminare anmelden.

www.steigtechnik.de