Kurioses Urteil: Duschen nur im Sitzen erlaubt

In alten Bädern mit geringer Fliesenhöhe ist das Duschen im Stehen laut einem aktuellen Urteil vertragswidrig.

Wenn das Bad nicht bis zur Decke gefliest ist, kann Spritzwasser Schimmel auslösen. Experten empfehlen daher, im Sitzen zu duschen. – © Fotolia | Urheber: Peter Atkins

Vor allem in Wohnungen älteren Baujahrs ist diese Bauweise noch recht verbreitet: Ein Bad mit Badewanne und ohne Duschkabine. In diesem Fall raten Experten der ARAG Versicherung zum Hinsetzen beim Duschen. Dieser Tipp ist ernst gemeint und ein guter Rat, um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden.

Denn wenn sich durch Spritzwasser beim Duschen im Stehen Schimmel an den Wänden über der Badewanne bildet, muss der Mieter selbst dafür sorgen, dass der Schaden behoben wird.

Schimmel vom Duschen am Putz über der Badewanne 

Anlass für den Expertentipp ist ein konkreter Fall aus Nordrhein-Westfalen, in dem ein Ehepaar nur stehend in der Badewanne duschte. Mit den Jahren bildete sich Schimmel am Putz über der Wanne, da der Fliesenschild nur bis zur halben Stehhöhe reichte.

Sie forderten darauf von ihrer Vermieterin, den Schimmel zu beseitigen und stießen auf taube Ohren. Auch mit der angedrohten Mietkürzung um zehn Prozent kamen die beiden nicht weiter. Das Landgericht Köln gab der Vermieterin Recht (Az.: 1 S 32/15). Die Begründung: Aufgrund der geringen Fliesenhöhe ist das Duschen im Stehen in diesem Bad ohne Duschkabine vertragswidrig.

Woher kommt der Schimmel? Leitfaden des Umweltbundesamts 

Um es gar nicht erst zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen, lohnt ein Blick in den Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts. Der Autor hat für Sie die entscheidenden Inhalte des Leitfadens zur Feuchtigkeitsproblematik übersichtlich in einer Tabelle zusammengestellt.

Den kompletten Beitrag von Ramón Kadelinklusive Tabelle finden Siehier.

Autor: Ramón Kadel, Redakteur handwerk magazin