KWK-Gesetz: Grünes Licht aus Brüssel

Nach langwierigen Verhandlungen hat die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für das KWK-Gesetz 2016 unter Auflagen erteilt.

Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016), das die Förderung von neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen regelt, ist bereits seit Jahresanfang 2016 in Kraft. Nach über einem Jahr intensiver Gespräche hat die EU-Kommission, nach deren Ansicht die KWK-Förderung eine staatliche Beihilfe darstellt, das KWKG 2016 nun am 24. Oktober genehmigt. „Wir haben uns in Brüssel lange und nachdrücklich für unser Gesetz eingesetzt und konnten schließlich gemeinsam mit der Europäischen Kommission alle offenen Fragen klären“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Die Förderung von KWK-Anlagen nach dem neuen KWKG könne jetzt endlich starten. „Es ist ein gutes Signal, dass in diesem wichtigen Bereich für die nächsten Jahre Rechtssicherheit geschaffen wurde. Wir konnten zudem erreichen, dass für die Betreiber von KWK-Anlagen eine lückenlose Förderung garantiert ist“, so Gabriel. Mit der Genehmigung durch die EU-Kommission ist der Weg frei für die Erteilung von Zulassungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) und die Freischaltung des elektronischen Anzeigeverfahrens für Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 50 kW. Anschließend können auch die teilweise seit mehreren Monaten ausstehenden KWK-Zuschläge an die Anlagenbetreiber rückwirkend zum 1. Januar 2016 von den Stromnetzbetreibern ausbezahlt werden.

Künftig Ausschreibungsverfahren

Die wichtigste Neuerung aus Brüssel betrifft mittelgroße KWK-Anlagen mit 1 bis 50 MW elektrischer Nennleistung: deren Förderung soll künftig ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsverfahren soll sich an den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) orientieren. „Ausschreibungen passen nicht zur KWK, da sie von den örtlichen Gegebenheiten abhängt“, kritisierte Katherina Reiche. „Bei dem Ausschreibungsmodell, das die EU-Kommission vorschreibt, sollten wir versuchen, möglichst eng an den Vorgaben aus Brüssel zu bleiben“, stellte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) klar. Reiche beanstandete zudem, dass die Durchführung der Ausschreibung der Bundesnetzagentur übertragen werden soll. Diese habe bisher kaum Berührungspunkte zur KWK. „Eine Beauftragung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wäre zielführender. Die BAFA bearbeitet ja auch alle anderen Aspekte der KWK-Förderung“, erklärte Reiche.

Entwurf zum KWKG-Änderungsgesetz

Bereits am 19. Oktober hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum sogenannten KWKG-Änderungsgesetz beschlossen. „Es ist positiv, dass die Politik zentrale, praxisnahe Empfehlungen der Branche berücksichtigt hat“, betonte Stefan Kapferer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Kapferer lobte, „dass die Bundesregierung noch eingelenkt und die KWK- und speicherfeindlichen Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen hat“. Der BDEW begrüßte zudem, „dass das Kabinett die überzogenen Anforderungen an die technische Ausstattung der Anlagen fallen gelassen hat. Das wäre an jeder Realität vorbei gegangen und hätte sich negativ auf die Kosteneffizienz und den Ausbau der KWK ausgewirkt“. Die erforderliche Verordnung zur Umsetzung der Ausschreibung wird nach Ministeriumsangaben im kommenden Jahr erlassen. Im Winter 2017/18 sollen die Ausschreibungen beginnen, heißt es weiter aus Berlin.

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