Steuerliche Behandlung der Mini-KWK

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) hat den „Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von kleinen Blockheizkraftwerken“ veröffentlicht.

Die neue ASUE-Broschüre will bei der Anmeldung und steuerliche Behandlung von kleinen KWK-Anlagen helfen. – © ASUE/Si

Das Heft erläutert alle Schritte von der Planung bis zum Betrieb von kleinen Blockheizkraftwerken und Brennstoffzellen-Heizgeräten und befasst sich zudem mit den technischen Einrichtungen, der steuerlicher Behandlung sowie den Möglichkeiten zur Förderung solcher KWK-Anlagen, so die ASUE. Die DIN-A4-Broschüre mit 40 Seiten richtet sich an Bauherren, Eigentümer, Käufer, Neumieter, Verwalter, SHK-Handwerker, Contractoren und Stadtwerke.

Broschüre gibt ausführliche Hilfestellung

Kleine KWK-Anlagen und Brennstoffzellen-Heizgeräte können nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft überall dort vorteilhaft eingesetzt werden, wo Strom und Wärme möglichst zeitgleich und über mindestens 3.000 Stunden pro Jahr verbraucht wird. Im elektrischen Leistungsbereich von etwa 1 kW gelte das für das Einfamilienhaus, für Anlagen mit rund 5 kW für das Mehrfamilienhaus. „Sehr interessant kann vor allem auch der Einsatz im Gewerbebereich sein“, heißt es weiter aus Berlin.

www.asue.de