BTGA hat Regel 3.002 aktualisiert

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) hat die Regel 3.002 „Geschlossene wassergeführte Heiz- und/oder Kalt-/Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden – Druckprüfung, Spülen und Befüllen von Neuanlagen“ überarbeitet.

Die überarbeiteten BTGA-Regel 3.002 ist in Verbindung mit der Regel 3.003 sowie der VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 anzuwenden, um einen bestimmungsgemäßen Betrieb unter wassertechnischen Aspekten zu gewährleisten. – © BTGA

Experten aus den jeweiligen Branchen und aus der Wissenschaft haben unter Mitwirkung des technischen Referats des BTGA die Regel 3.002 an den aktuellen Stand der Technik angepasst, teilte der Verband Anfang Juli mit. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat diese Arbeit den Angaben zufolge unterstützt und trägt die aktualisierte BTGA-Regel mit. Die SHK-Branche verfügt damit über ein einheitliches Instrument, das branchenweit akzeptiert wird, heißt es weiter aus Bonn.

Für einen bestimmungsgemäßen Betrieb

Die BTGA-Regel 3.002 gilt für die hydraulische und die pneumatische Druckprüfung sowie für das Spülen und Befüllen geschlossener wassergeführter Heiz- und Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden (Neu-Installationen). Einbezogen sind auch Installationen auf dem anliegenden Grundstück, beispielsweise dem Werksgelände. Sie gilt nicht für Fernwärmeanschlüsse vor der Hausübergabestation und nicht für Installationen außerhalb der Grundstücksgrenze, das heißt für öffentliche Bereiche. Die BTGA-Regel 3.002 ist in Verbindung mit der BTGA-Regel 3.003 „Geschlossene wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe – Zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten“ und der VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizanlagen“ anzuwenden, um einen bestimmungsgemäßen Betrieb unter wassertechnischen Aspekten zu gewährleisten, so der BTGA.

Das Regelwerk ist zum Preis von 29,50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erhältlich.

www.btga.de