BTGA-Regel 2.001 überarbeitet

BTGA-Regel 2.001 überarbeitet – Anforderungen an die Anlagendokumentation in der TGA. – © BTGA e. V.

Der BTGA (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.) hat die BTGA-Regel 2.001 „Anforderungen an die Anlagendokumentation in der TGA“ überarbeitet. Experten aus den verschiedenen Fachbereichen haben diese Regel an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Sie ist zum Preis von 18,70 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich
Versandkosten) beim Beuth Verlag unter www.beuth.de oder über den BTGA-Webshop erhältlich.

In der Praxis treten immer wieder Unstimmigkeiten auf, wie Unterlagen
beschaffen sein sollen, die das ausführende Unternehmen dem Auftraggeber bzw. Betreiber einer gebäudetechnischen Anlage zu übergeben hat. Die BTGA-Regel 2.001 bietet eine praxisorientierte Gliederung der Anlagendokumentation, die zugleich sinnvoll und umsetzbar ist. Sie ist anzuwenden für das Erstellen von Anlagendokumentationen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) innerhalb und außerhalb von Gebäuden entsprechend den Kostengruppen der DIN 276 „Kosten im Bauwesen“. Der Inhalt und die Beschaffenheit einer Anlagendokumentation sind in der Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 geregelt.

Hintergrund: Der BTGA gibt in seinen Regeln wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von Technischen Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BTGA-Regeln liefern somit nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind.

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Das Deckblatt der überarbeiteten BTGA-Regel 2.001. – © BTGA e. V.