BTGA-Regel 2.005 überarbeitet

Der BTGA hat die Regel 2.005 „Qualitätsanforderungen an Schweißnähte in der Technischen Gebäudeausrüstung – Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen“ überarbeitet.

Das Deckblatt der überarbeiteten BTGA-Regel 2.005. – © BTGA e. V.

Experten aus der Heizungstechnik und aus der Wissenschaft haben unter Mitwirkung des Technischen Referats des BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. – die Regel 2.005 an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Sie ist zum Preis von 15 Euro (inkl. MwSt., zzgl. Versand) beim Beuth Verlag unter www.beuth.de/technische-regel/btga-2-005 erhältlich.

Die BTGA-Regel 2.005 gilt für Schweißnähte an Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen der Technischen Gebäudeausrüstung, wenn Rohre und Formstücken aus unlegierten Stählen verwendet werden. Zulässige Schweißverfahren sind das Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme und das Wolfram-Inertgas-Schweißen. In dieser BTGA-Regel werden statische Heizsysteme berücksichtigt, zu denen alle Anlagen mit Temperaturen unter 100 °C und mit Betriebsüberdrücken nicht oberhalb von 3,5 bar zählen. Die BTGA-Regel 2.005 gilt nicht für Versorgungsleitungen mit besonderen Anforderungen, beispielsweise erdverlegte Leitungen, Fernwärmeleitungen oder Leitungen, die für Heizsysteme mit anderen Betriebszuständen verwendet werden.

Hintergrund

Der BTGA gibt in seinen Regeln wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung Technischer Normen, Richtlinien und sonstiger rechtlicher Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BTGA-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind.

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