BWP setzt auf Risikovermeidung

Angesichts des jüngsten Geothermie-Schadensfall in Leonberg in Baden-Württemberg hat der Bundesverband Wärmepumpe Maßnahmen beschlossen, die das Risiko bei Sondenbohrungen weiter minimieren.

Redaktion Si

Der BWP hat ein Maßnahmenpaket für sichere Erdwärmesonden-Bohrungen initiiert.

BWP setzt auf Risikovermeidung

Angesichts des jüngsten Geothermie-Schadensfall in Leonberg in Baden-Württemberg hat der Bundesverband Wärmepumpe Maßnahmen beschlossen, die das Risiko bei Sondenbohrungen weiter minimieren. Mit sofortiger Wirkung tritt für die Mitglieder des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) ein Qualitätspaket in Kraft, das die Forderungen des baden-württembergischen Umweltministers Franz Untersteller aufgreift. Es umfasst qualitätssichernde Maßnahmen in den Bohrunternehmen wie etwa die Anwendung des grundlegend überarbeiteten DVGW-Arbeitsblatts W120 Teil 2. Darüber hinaus müssen Bohrfirmen für ihre BWP-Mitgliedschaft eine ausreichende Haftpflichtdeckung nachweisen. Neben den strengen Auflagen für Bohrunternehmen können Bauherren eine spezielle, vom BWP initiierte Bohrversicherung abschließen, die auch dann haftet, wenn kein Verschulden vorliegt oder nachgewiesen werden kann. Bei auftretenden Schäden tritt diese Versicherung, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, sofort ein. Diese Versicherung kann für jede Erdwärmesonden-Bohrung abgeschlossen werden, die ein qualitativ hochwertiges Bohrunternehmen durchführt. Für BWP-Mitglieder ist sie in jedem Fall Pflicht, wo eine Bohrung über die erste Grundwasser-Schicht hinausreicht. Darüber hinaus verstärkt der BWP seine Schulungsaktivitäten für die oberflächennahe Geothermie und empfiehlt bei Fragen rund um Erdwärmesonden-Bohrungen fachkundige Ansprechpartner. BWP-Qualitätspaket für sichere Erdwärmesonden-Bohrungen umfasst im Einzelnen: 1. Der BWP fordert von seinen Bohrunternehmen eine Haftpflichtversicherung von 5 Millionen Euro, bei mehr als fünf Bohrgeräten von 10 Millionen Euro. 2. Der BWP fordert von seinen Mitgliedern die einheitliche Umsetzung des VDI- Arbeitsblatts 4640. 3. Die Bohrfirmen des BWP müssen ab sofort die verschärften Bedingungen des noch in Abstimmung befindlichen DVGW-Arbeitsblatt W120 – Teil 2 (Gelbdruck) erfüllen. 4. Der BWP wird die eigenen Mitglieder mit Hilfe von Auditoren auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W120-2 überprüfen lassen. 5. Darüber hinaus richtet der BWP zur sofortigen unbürokratischen Hilfe bei Bohrschäden eine Versicherung ein, die auch verursacherunabhängige Schäden abdeckt. Bei Bohrungen über mehrere Grundwasserstockwerke ist diese für BWP-Mitglieder verpflichtend. 6. Das BWP-Schulungsangebot wird im Bereich der oberflächennahen Geothermie verstärkt.