DEPV: Energiebedarf von Pelletheizungen berechnen

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hat seine Listen mit Herstellerkennwerten von Pelletkesseln und wasserführenden Pelletkaminöfen nach DIN V 4701-10 und DIN V 18599 aktualisiert.

Aktualisierte Informationen zur „Berechnung des Heizenergiebedarfs von Pelletfeuerungen mit Herstellerkennwerten nach DIN 4701-10 und DIN V 18599“ bietet der DEPV. – © Deutsches Pelletinstitut

Dabei wurden Kessel der Hersteller ETA, Fröling, Hargassner, Paradigma und Windhager neu aufgenommen und Werte des Herstellers Ökofen ergänzt. Damit enthalten die Listen nun Angaben von etwa 400 Pelletkesseln und wasserführenden Pelletkaminöfen von 17 Herstellern. Sie bieten Energieberatern, Planern und Heizungsbauern eine praktische Hilfestellung bei der Planung erneuerbarer Wärmeerzeuger, so der DEPV.

Kennwerte für eine realistische Abschätzung

Die Berechnung des Heizenergiebedarfs von Pelletheizungen für EnEV- und KfW-Nachweise, Energieausweise, die Energieberatung sowie die Gebäude- und Heizungs-planung ist nach wie vor sowohl nach der alten Norm DIN V 4701-10 als auch nach der neueren DIN V 18599 möglich. Besonders bei Berechnungen nach der veralteten DIN V 4701-10 empfiehlt der DEPV die Berechnung mit Herstellerkennwerten für eine realistische Abschätzung des Heizenergiebedarfs. Denn Standardkennwerte können zu einer erheblichen Überschätzung des Energiebedarfs moderner Pelletfeuerungen führen, so der Verband. So sieht der Standardwert einen Wirkungsgrad von 80 % vor, während moderne Kessel mehr als 90 % Wirkungsgrad haben. Außerdem wird der leistungsabhängige elektrische Hilfsenergiebedarf deutlich zu hoch angesetzt – besonders bei großen Kesseln, heißt es weiter aus Berlin. Standardwerte sollten daher nur verwendet werden, wenn keine Herstellerwerte vorliegen. Die Kennwertlisten des DEPV enthalten Werte folgender Hersteller: Brunner, ETA, Fröling, Gilles, Hargassner, HDG Bavaria, Hoval, KWB, Lohberger (SHT), Ökofen, Paradigma, Rennergy, Solarfocus, Solvis, Spanner Re², Viessmann und Windhager.

Infoblatt zur Berechnung des Energiebedarfs

Zudem wurde das Informationsblatt zur Berechnung des Energiebedarfs von Pelletheizungen aktualisiert. Es erläutert laut DEPV den Hintergrund der Arbeit mit den Energiekennwerten und zeigt die starke Abweichung der Standardwerte nach DIN V 4701-10 für den Energiebedarf von Pelletfeuerungen. Auch wird beschrieben, wie vorzugehen ist, wenn im konkreten Anwendungsfall nicht mit Werten einer bestimmten Anlage gerechnet werden kann. Zudem wird auf die im September 2018 neu in die DIN V 18599 aufgenommenen Standardwerte für den Wirkungsgrad von Pellet-Brennwertkessel hingewiesen.

Übersicht über geeignete EnEV-Software

Darüber hinaus ist eine Übersicht über die Eignung von EnEV-Software für Energiebedarfsrechnungen nach DIN V 4701-10 verfügbar. Sie zeigt, welche Programme die Eingabe der Herstellerkennwerte ermöglichen bzw. ob Herstellerkennwerte bereitgestellt werden und auf ihren Nutzen hingewiesen wird, so der DEPV. Energieberater, Architekten, SHK-Betriebe und Planer können so ein geeignetes Softwareprogramm für die Planung mit Pelletfeuerungen auswählen.

www.depv.de