Bundeskabinett ratifiziert neue Regeln des Montrealer Protokolls

Das Bundeskabinett ratifizierte auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums das erweiterte Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht.

Einschränkung von 17 Kältemitteln kann zusätzliche Erderwärmung um 0,5 Grad verhindern. – © BMUB

Das Montrealer Protokoll wurde im Oktober 2016 in der ruandischen Hauptstadt Kigali beschlossen. Die 197 Vertragsparteien wollen die Herstellung und Verwendung von 17 klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) begrenzen und trotz der steigenden Nachfrage, schrittweise um bis zu 85 Prozent mindern. Industrieländer sind dazu verpflichtet das Abkommen bis 2036 umzusetzen.

Die nun von Deutschland ratifizierte Regelung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, sofern dies auch 19 weitere Vertragsparteien tun. Der Gesetzentwurf wird jetzt Bundesrat und Bundestag vorgelegt, damit das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Bei erfolgreicher Umsetzung soll eine zusätzliche Erderwärmung um 0,5 Grad verhindert werden können. 

Für die deutsche Wirtschaft, sowie die Bürgerinnen und Bürger ist eine Minderungsregelung für fluorierte Treibhausgase nichts Neues. Das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase ist in der EU durch Hersteller oder Importeure nur nach Zuteilung von jährlichen Quoten gestattet. Bisher soll diese bis 2030 zeitlich gestaffelt auf 21 Prozent der Ausgangsmenge verringert werden, für die Folgejahre ist jedoch eine Änderung des EU-Rechts erforderlich.

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