Praxistipps für die Installation Gasrohrleitungen für Flüssiggasanlagen

Die Gasrohrleitung bildet ­einen wichtigen Bestandteil der ­Flüssiggasanlage, die sich vom Gastank bis hin zum Gaszähler im Gebäude erstreckt. In ihrem ­Verlauf bis zum Hauptabsperrventil bezeichnet man diese als Versorgungs- bzw. Verbrauchsrohrleitung. Klaus Halank, Ingenieur bei der Progas GmbH, informiert über wichtige Aspekte, die bei der Installation zu ­beachten sind.

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    Mit einem Übergangsstück lassen sich unterschiedliche Materialien der Rohr­leitung wie PE (links) und Kupfer miteinander verbinden. Das Pressen ist ein ­zugelassenes Verfahren für die Erdverlegung.
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    Die Montage eines Gasströmungswächters an die Hauptabsperreinrichtung soll für erhöhte Sicherheit bei Manipulation sorgen.
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    Ein vorgefertigtes, gebogenes Übergangsstück (von PE32 auf CU22) wird zunächst auf die passende Länge gebracht und anschließend im Domschacht ­montiert.
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    Im Hausinneren wird die Verbindung zwischen Hauseinführung und Gaszähler vorbereitet.
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    Schließlich wird der Gaszähler, im Bild mit zusätzlichem Absperrhahn, angeschlossen.

In Gebieten ohne Anschluss an das Erdgasnetz zählt Flüssiggas zu den am häufigsten gewählten Alternativen. Die Installation von Versorgungsanlagen mit ortsfesten Behältern, die ein Fassungsvermögen von weniger als 3 t besitzen, erfolgt nach den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) 2012. Hinsichtlich gewerblich genutzter Flüssiggasanlagen können zusätzlich gesonderte Verordnungen und Regeln gelten, beispielsweise berufsgenossenschaftliche Vorschriften.

Rohre aus verschiedenen Materialien

Für die Rohrleitung stehen verschiedene Materialien zur Verfügung. Diese sind in der TRF 2012 in Form von Tabellen zur schnellen Übersicht dargestellt, um eine adäquate Auswahl für den jeweiligen Einsatzfall zu ermöglichen. Im Allgemeinen werden Kupfer-, Kunststoff- oder Stahlrohre sowie verzinktes Gewinderohr oder Präzisionsstahlrohrleitungen verwendet. Zumeist besteht die Gasrohrleitung aus einem isolierten Kupferrohr mit mindestens 15 mm Durchmesser oder einem Kunststoffrohr aus Polyethylen (PE) mit einem Außendurchmesser von 32 mm. Weitere Informationen bietet die Tabelle „Rohrarten: Werkstoffe und Verlegearten“ in den TRF. Die Wahl des Materials, die Länge der Gasrohrleitung sowie der benötigte Druck von 50 mbar sind ausschlaggebend für die Dimensionierung der Rohre, die grundsätzlich vom Errichter vorzunehmen ist. Zur Rohrdimensionierung empfehlen die TRF bei Mitteldruck- und vereinfachten Niederdruckleitungen das Diagrammverfahren, bei aufwändigeren Installationen das Tabellenverfahren.

Unabhängig davon bildet der Einsatz von Kupferrohr die einfachste Lösung: oberirdisch und erdverlegt bis DN 35 mit hartgelöteten Verbindungen, ab DN 40 Kupfer geschweißt oder oberirdisch gepresst. Im Erdreich verlegte Kupferrohre erfordern allerdings einen besonderen Korrosionsschutz mittels eines Schrumpfschlauchs. Vorzugsweise haben sich PE-Rohre, die sich nach dem zugelassenen GeoPress-Verfahren sehr einfach montieren lassen, durchgesetzt. Flüssiggasversorger wie Progas bieten die Möglichkeit, sich die benötigten Bauteile vorgefertigt zusammenstellen zu lassen. Im Idealfall muss der Installateur lediglich die Rohrleitungslänge anpassen und die Bauteile miteinander verbinden. Das ermöglicht ihm eine schnelle Installation der Versorgungsleitung, die bis zum Hauptabsperrventil verläuft.

Arten der Verlegung

Es werden vier Möglichkeiten unterschieden, Gasrohrleitungen zu verlegen: Erdverlegte Außenleitungen, sichtbar freiverlegte Leitungen, Innenleitungen und Unter-Putz-Leitungen. Grundsätzlich gilt, Gasrohrleitungen spannungsfrei zu verlegen. Besondere Einbauteile wie Isolierstücke, Hauseinführungen, Gasfilter und innen installierte Gaszähler müssen thermisch belastbar sein. Für Außenleitungen gilt: Steht der Behälter unmittelbar neben dem Gebäude, kann die Rohrleitung oberirdisch geführt werden. Sichtbar freiverlegte Leitungen sind gegen mechanische Einwirkungen zu schützen und brandsicher zu befestigen. Kunststoffclips sind dabei aus Gründen der Brandsicherheit nicht zulässig. Für Innenleitungen gelten übrigens dieselben Regelungen wie für freiverlegte Leitungen.

Ansonsten wird die Außenleitung unterirdisch in einen mindestens 60 cm tiefen Graben verlegt. Dabei dürfen Kupfer- oder Kunststoffrohrleitungen verwendet werden. Damit die Rohre nicht beschädigt werden, benötigen sie einen Korrosionsschutz, dessen Ende außerhalb des Erdreichs liegen und wasserdicht sein muss. Bei besonderen mechanischen Beanspruchungen müssen die Leitungen zusätzlich gegen Beschädigungen geschützt werden, beispielsweise durch ein Mantelrohr. Grundsätzlich ist die Rohrleitung außerdem allseitig in Sand (steinfrei, mit Körnung 0 bis 3) einzubetten. Das handelsübliche Wicu-Kupferrohr oder das PE-Rohr genügt diesen Ansprüchen. Aber Achtung: PE darf nicht ungeschützt im Freien verlegt werden – auch nicht ein paar Zentimeter. In diesem Fall ist auf einen UV-Schutz zu achten. Zur Lösung dieses Problems haben mehrere Hersteller ein Übergangsstück zum Pressen oder Hartlöten und unterirdisch zum Pressen mit Geopress einschließlich Korrosionsschutz im Programm. Sind erdgedeckte Rohrleitungen einmal verlegt worden, dürfen diese nicht mehr überbaut werden. 20 cm oberhalb der erdgedeckten Rohrleitungen sind Warnbänder zu verlegen, um für spätere Bauvorhaben den Hinweis auf das Vorhandensein einer Gasleitung zu geben.

Ebenso besteht die Möglichkeit, Leitungen unter Putz zu verlegen. Dabei ist für einen ausreichenden und andauernden Korrosionsschutz zu sorgen. Die Leitungen müssen allseitig ohne Hohlräume mit entsprechendem Baumaterial eingeputzt werden. Lösbare Verbindungen sind dabei nicht zulässig. Auch die Verlegung im Estrich ist verboten. In Aussparungen der Rohdecke oder in einer Ausgleichsschicht bzw. Trittschalldämmung ist eine Verlegung hingegen erlaubt.

Sind die Rohre sicher verlegt, geht es im nächsten Schritt an die Hauseinführung. Diese muss sowohl thermisch erhöht belastbar als auch auszugssicher sein. Dadurch wird im Brandfall oder bei Schäden an der Leitung ein unkontrollierter Gasausstoß verhindert. Das Hauptabsperrventil wird unmittelbar vor oder nach der Hauseinführung installiert und muss im Inneren des Gebäudes montiert thermisch belastbar sein.

Zweistufige Druckregelung

Der zugelassene Anschlussdruck an den Verbrauchsgeräten beträgt 50 mbar (+10%/-5%). Die Gasentnahme aus Flüssiggasbehältern ist grundsätzlich – in einer oder zwei Baugruppen – zweistufig zu regeln. Durch eine zweistufige Druckregelung wird sichergestellt, dass der Druck des Flüssiggases im Behälter auf den erforderlichen Anschlussdruck von 50 mbar reduziert wird. Bei größeren Entfernungen zwischen Behälter und Heizgerät oder bei einer höheren Heizleistung empfiehlt es sich, die zweistufige Druckregelung in zwei Baugruppen anzulegen: Zunächst einen Regler mit 0,7 bar am Behälter, kurz vor oder nach der Hauseinführung einen Niederdruckregler, der für den Betriebsdruck von 50 mbar sorgt. So kann die Verlegung von großen Rohrdimensionen umgangen werden und Investitionskosten werden eingespart.

Gasströmungswächter für mehr Sicherheit

Um eine erhöhte Sicherheit zu gewährleisten, werden bei Gasanlagen im Haushaltsbereich Gasströmungswächter verbaut. Diese dienen prinzipiell als aktiver Manipulationsschutz und werden im privaten Bereich bei Kunststoff-Innenleitungen in Verbindung mit einer thermisch auslösenden Absperreinrichtung (TAE) und bei metallischen Leitungen als Schutz gegen den Eingriff Unbefugter eingesetzt. Der Gasströmungswächter wird in Abhängigkeit der Durchflussmenge der Verbrauchsgeräte und der Leitungslänge berechnet und eingebaut. Die Berechnung ist nachweispflichtig. Bei Überschreitung des eingestellten Wertes, zum Beispiel bei Beschädigung der Leitung, unterbricht das Gerät die Gaszufuhr.

Prüfung und Dokumentation

Vor der Inbetriebnahme der Flüssiggasanlage ist eine Druck- und Dichtheitsprüfung vorschrieben. Für das SHK-Handwerk hält Progas entsprechende Prüfanleitungen und -bescheinigungen bereit. Nach Beendigung der Arbeiten sollte die entsprechende Prüfbescheinigung und Dokumentation ausgefüllt und vom Betreiber der Anlage nach der Einweisung gegengezeichnet werden. Damit dokumentiert der Errichter der Anlage die Druck- und Dichtheitsprüfung sowie den ordnungsgemäßen Einbau von Druckregelgerät, Rohrleitungen, Isolierstück, Gasströmungswächter, Absperreinrichtungen und Verbrauchsgerät. Wichtig ist zudem eine nachvollziehbare Zeichnung der Flüssiggasanlage in der Dokumentation, damit der mit der Installation beauftragte Handwerker entlastet ist, falls nachträglich Änderungen an der Anlage vorgenommen werden und diese bei den regelmäßig stattfindenden Sicherheitsprüfungen moniert werden.

www.progas.de

Der Autor

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Der Autor Klaus ­Halank ist Ingenieur bei der Progas GmbH in Dortmund.