Gebäudesanierung: Alle Schritte im Überblick

Der individuelle Sanierungsfahrplan stellt die aufeinander abgestimmten Schritte einer energetischen Gebäudesanierung dar. Das BAFA übernimmt ab 1. Juli bis zu 60 % der Kosten einer Energieberatung.

Ziel ist, mit dem individuellen Sanierungsfahrplan bundesweit einheitliche Standards für die Ergebnisse einer fundierten Energieberatung zu entwickeln und in die Beratungspraxis zu integrieren, so die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). – © BMWi

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) und dem Passivhaus Institut im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Gesamtmethodik für einen individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude entwickelt. „Er fasst anschaulich die Ergebnisse einer Energieberatung zusammen und verschafft Hauseigentümern schnell einen Überblick über die geplanten Effizienzmaßnahmen“, teilte die dena mit.

Unterstützung für Hauseigentümer

Der Sanierungsfahrplan legt potenziellen Bauherren die individuellen Möglichkeiten für die komplette oder schrittwiese Sanierung dar. Die farbgeleitete Darstellung des individuellen Sanierungsfahrplans lehnt sich dabei an die bereits bekannte Farbskala im Energiebereich an. Sie soll Hauseigentümern nach dena-Angaben „helfen, die Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes leicht zu verstehen. Die Zusammenstellung der Sanierungsmaßnahmen richtet sich nach dem Gebäude, den individuellen Bedürfnissen und persönlichen Wünschen des Hauseigentümers“.

Förderung ab 1. Juli möglich

Der Sanierungsfahrplan wird im Rahmen der Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Juli 2017 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert. Das BAFA zahlt bis zu 60 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.

Vorteile für Energieberater

Energieberater können das neue Instrument freiwillig einsetzen. „Es erleichtert ihnen den Arbeitsalltag, da es den Beratungsablauf systematisch strukturiert und ihnen das aufwendige Verfassen und Gestalten von individuellen Ergebnisberichten abnimmt“, heißt es aus Berlin. So werden die ohnehin im Bilanzierungsprogramm eingegebenen Daten genutzt und durch Freitexteingaben ergänzt. Per Klick können Energieberater daraus zwei Booklets für die Hauseigentümer als pdf-Dateien herunterladen: „Mein Sanierungsfahrplan“ fasst alle wichtigen Informationen zusammen, die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ enthält weiterführende Erläuterungen zu den angedachten Maßnahmen und Kosten. Mit dem Sanierungsfahrplan können die Ergebnisse der Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern erstmals bundesweit einheitlich dargestellt werden.

www.dena.de