Haftungsübernahmevereinbarung 2.0: Oventrop ist erster Abschlusspartner

Als Premiumpartner des Handwerks unterzeichnete Oventrop am 12. März 2019 auf der ISH in Frankfurt am Messestand des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) als erster Hersteller die neue Haftungsübernahmevereinbarung.

Mit der unterzeichneten Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV 2.0): ZVSHK-Geschäftsführer Helmut Bramann, Oventrop-Geschäftsführer Johannes Rump, Mitglied der Oventrop-Geschäftsleitung Bernhard Schaub und ZVSHK- Präsident Michael Hilpert (v. l.). – © Oventrop

Die Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV 2.0) steht für mehr Rechtssicherheit, Vertrauensaufbau, Digitalisierung der Schadensmeldeprozesse und Zusammenführung der bisherigen HÜV mit der Zusatzvereinbarung in einem einheitlichen Vertrag mit zeitgemäßen Ersatzsummen. Oventrop will mit diesen Neuerungen zusätzliche Sicherheit sowie Mehrwerte für Kunden schaffen und hat daher das neue Modell als erster Abschlusspartner unterschrieben. Als Gewährleistungspartner der neuen Vereinbarung positioniert sich Oventrop weiterhin als Premiumpartner gegenüber dem SHK-Fachhandwerk.

Der Service der Haftungsübernahmevereinbarung steht nur Innungsbetrieben im Fachverband zur Verfügung und umfasst einen sogenannten Rückangriffsanspruch gegen den Hersteller bei Gewährleistungsfällen (Werkvertrag).

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