HKI: Datenbank mit neuem Gesicht

Die Feuerstättendatenbank des HKI Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. ist mit neuem modernen Gesicht online.

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„Die neue Seite hat nun nicht nur ein neues Gesicht, sie ist auch für den privaten Kaminofenbesitzer übersichtlicher und leichter verständlich“, erklärt Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI-Industrieverbands.

Neben dem neuen Aussehen bekommt die HKI-Feuerstättendatenbank auch eine neue Funktion. Künftig wird es auch möglich sein, die Leistungserklärungen der Geräte nach der Bauproduktenverordnung abzurufen. Die Feuerstättendatenbank des HKI Industrieverbands e.V. informiert bereits seit fünf Jahren darüber, ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzen einhält. Neben den Anforderungen an die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – 1. BImSchV – bildet sie zudem die Anforderungen der österreichischen Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen sowie die Anforderungen der Schweizer Luftreinhalteverordnung ab.

Betreiber einer Feuerstätte, Schornsteinfeger, Handwerker und andere Interessierte können durch die Datenbank leicht feststellen, welchen Emissions- und Wirkungsgrad-Anforderungen eine Feuerstätte genügt. Der HKI-Industrieverband sogt als neutrale und kompetente Stelle für eine sorgfältige Prüfung und Bewertung der Produktmerkmale einer Feuerstätte. Für alle Hersteller von häuslichen Feuerstätten besteht die Möglichkeit, ihre Produkte kostenlos in die Datenbank eintragen zu lassen.

In der Datenbank sind insgesamt mehr als 5.000 Geräte von 55 Herstellern zu finden. Sie wird monatlich von mehr als 20.000 Internetz-Nutzern besucht. „Die Klickraten geben uns Recht, dass die Datenbank nach wie vor für die Verbraucher ein gutes und wertvolles Instrument ist“, ergänzt Kienle.

Es ist möglich über die Feuerstättendatenbank einen Datenblattausdruck erstellen zu lassen. Dieses Datenblatt gibt detailliert Auskunft, welchen Emissionsanforderungen das jeweilige Gerät genügt. Es kann zur Vorlage beim Schornsteinfeger als Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte der 1. BImSchV verwendet werden.