Hydraulischer Abgleich: Neue Richtlinie VDI 2073 Blatt 2

Die VDI – Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik hat die Richtlinie VDI 2073 Blatt 2 „Hydraulik in Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung – Hydraulischer Abgleich“ überarbeitet. Der Entwurf kann jetzt eingesehen werden.

Neue Richtlinie VDI 2073 Blatt 2: Hydraulischer Abgleich bei Heiz- und Kühlwasserverteilsystemen. – © Düchting / VDI

Die Richtlinie VDI 2073 Blatt 2 gilt für die Auslegung neuer und die rechnerische Überprüfung bestehender Heiz- und Kühlwasserverteilsysteme mit dem besonderen Zweck. Nachprüfbar ist sie, indem man den hydraulischen Abgleich im Auslegungszustand unter Verwendung von Regulierwiderständen oder selbsttätig wirkenden Abgleicharmaturen herstellt. Die Richtlinie ist überarbeitet worden, da es zu berücksichtigende Weiterentwicklungen zum Thema hydraulischer Abgleich gibt. Neu hinzugekommen ist der Themenbereich Thermostatventile mit integrierter Vorregelung.

Durch den hydraulischen Abgleich wird der thermische und elektrische Aufwands minimiert. Eine maßgebende Rolle für die Regelfähigkeit spielt eine ausreichende „Ventilautorität“ der Regelarmaturen. Hierzu gibt es in der Praxis unterschiedliche technische Lösungen, die in der VDI 2073 Blatt 2 detailliert behandelt werden. Die Richtlinie betrachtet keine temperaturbasierten Regelsysteme.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2073 Blatt 2 „Hydraulik in Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung – Hydraulischer Abgleich“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die als Entwurf erschienene Richtlinie kann zum Preis von 74 Euro beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/2073 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch per Mailan die herausgebende Gesellschaft. Die Einspruchsfrist endet am 31.10.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

www.vdi.de