KfW verlängert Frist für Baukindergeld

Gute Nachrichten für viele, die noch Baukindergeld beantragen möchten: Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) meldet, wird die Frist für das Baukindergeld jetzt verlängert.

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Bisher galt: Die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein. Diese Frist wird verlängert bis zum 31.03.2021.

Dazu gilt es die die neuen Produktbedingungen ab 22.01.2021 zu beachten. Diese finden sich im Merkblatt auf www.kfw.de/baukindergeld unter Formulare und Downloads.

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags bittet die KfW, den Baukindergeldantrag erst ab dem 22.01.2021 zu stellen, wenn Sie z. B. den Kaufvertrag zwischen dem 01.01. und 21.01.2021 unterzeichnet haben und bereits eingezogen sind.

www.kfw.de