Neue „Lüftungsregel“ erschienen

Um einen gesundheitlich unbedenklichen Betrieb zu gewährleisten, müssen Garagen immer ausreichend gelüftet sein. Die neue Richtlinie VDI 2053 Blatt 1 beschreibt unter anderem, wie man vorgeschriebene Schadstoffkonzentrationen nicht überschreitet.

Neue „Lüftungsregel“ VDI 2053 Blatt 1: Schadstoffe in Garagen – Auf die passende Lüftung kommt es an. – © Dieter Poschmann / www.pixelio.de

Die Richtlinie gilt für Lüftungssysteme für ober- und unterirdische geschlossene Mittel- (100 bis 1.000 m2) und Großgaragen (über 1.000 m2). Die beschriebenen notwendigen Schutzfunktionen beziehen sich ausschließlich auf den kurzzeitigen Aufenthalt in Garagen.

Lüftungssysteme in Garagen müssen die bei der Fahrzeugnutzung freigesetzten Schadstoffe durch freie oder mechanische Außenluft- und Abluftluftsysteme so verdünnt und abgeführt werden, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Personen, die sich nur kurzzeitig in der Garage aufhalten, ausgeschlossen wird. Dazu enthält die Richtlinie viele Rahmenbedingungen zum Betrieb von Garagen und Berechnungsgrundlagen für notwendige Außen- und Abluftvolumenströme, die in Theorie und Praxis an Beispielen erläutert werden.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2053 Blatt 1 „Raumlufttechnik; Garagen; Entlüftung (VDI-Lüftungsregeln)“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen- und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinien sind ab sofort zum Preis von 90,20 Euro beim Beuth-Verlag in Berlin, Tel. 030 / 26 01 – 22 60, erhältlich. Weitere Informationen und Bestellung unter www.vdi.de/2053-1 oder www.beuth.de.