Reuter: Kein Schadensersatz von Dornbracht

Die Reuter GmbH, Betreiber des gleichnamigen Online-Shops, ist mit einer Schadensersatzklage gegen Dornbracht in erster Instanz gescheitert. Reuter hat bereits Berufung eingelegt.

Dennis Jäger

Reuter: Kein Schadensersatz von Dornbracht

Die Reuter GmbH, Betreiber des Online-Shops reuter.de, ist mit einer Schadensersatzklage gegen Dornbracht in erster Instanz gescheitert. Reuter hat bereits Berufung eingelegt.   Eine durch die Reuter GmbH gegen Dornbracht angestrebte Schadensersatzklage wurde am vergangenen Freitag vom Landgericht Köln in der ersten Instanz abgewiesen. Reuter hat jetzt nachgelegt und geht gegen das Urteil in Berufung. Die Klägerin hatte Dornbracht auf Schadensersatz wegen zu hoher Einkaufspreise und entgangener Umsätze verklagt. Hintergrund war die von Dornbracht im Jahr 2008 eingeführte Fachhandelsvereinbarung, mit der das Iserlohner Familienunternehmen besondere Leistungen des professionellen Vertriebsweges honoriert. Die Reuter GmbH behauptet hieraus einen Schaden erlitten zu haben und klagte daher vor dem Landgericht Köln auf Schadensersatz. Das Gericht wies die Klage gegen Dornbracht ab, da ein Schaden nicht nachgewiesen werden konnte.