Schutz vor Steinbildung und Korrosion

Die neue Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 gibt Empfehlungen zur Vermeidung von Steinbildung und wasserseitiger Korrosion in Warmwasserheizungsanlagen innerhalb eines Gebäudes, bei denen die bestimmungsgemäße Vorlauftemperatur 100 °C nicht überschreitet.

Die neue Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) gibt Empfehlungen zum Schutz von Warmwasserheizungsanlagen vor Korrosion und Steinbildung. – © VDI

Im Zuge der Neufassung der Richtlinie wurden die Inhalte zusammengefasst und auf zwei Blätter reduziert, teilte der Herausgeber, die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG), mit. Die VDI 2035 Blatt 1 gilt darüber hinaus für Warmwasserheizungsanlagen, die temporär oder ständig in direkter hydraulischer Verbindung mit Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufen betrieben werden, sofern nicht andere Regelwerke oder Vorschriften für Kalt- und Kühlwasserkreisläufe strengere Anforderungen vorgeben. Die Richtlinie berücksichtigt die beiden Themen Steinbildung und wasserseitige Korrosion, die bisher getrennt behandelten wurden.

Aktuelle fachliche Erkenntnisse

Bei der Überarbeitung und Zusammenführung sind aktuelle fachliche Erkenntnisse sowie der Themenbereich Bestandsanlagen mit berücksichtigt worden, heißt es weiter aus Düsseldorf. Contractinganlagen zur Wärmeversorgung von Gebäudekomplexen sind Teil des Anwendungsbereichs, wenn das Ergänzungswasservolumen höchstens das Zweifache des Füllwasservolumens beträgt. Dies muss nach GBG-Angaben über die gesamte Lebensdauer der Anlage sichergestellt sein. Bei Abweichungen hiervon greift das AGFW-Arbeitsblatt FW 510 oder das VdTÜV-Merkblatt TCh 1466.

Erscheint im März als Entwurf

Die Richtlinie VDI 2035 Blatt 1 „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen – Steinbildung und wasserseitige Korrosion“ erscheint im März 2019 als Entwurf und kann hier beim Beuth Verlag (109,70 Euro) bestellt werden. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an den Herausgeber. Die Einspruchsfrist endet am 31. Mai 2019.

www.vdi.de/2035