Mit einer Ausschüttung von 1 Mio. Euro als Sonderbonus will die SHK eG ihren Mitgliedern Unterstützung und Zuversicht signalisieren.
Am 31. Oktober 2020 nimmt die SHK eG eine Sonderausschüttung in Höhe von 1 Mio. Euro an ihre Mitglieder vor. Das positive Umsatzergebnis des SHK-Verbundes im Jahr 2019 veranlasste die Aufsichtsratsmitglieder und das Vorstands-Team aus Sven Mischel und Thorsten Renk, diese Sonderzahlung in der jährlichen Generalversammlung vorzuschlagen. Diesem Vorschlag stimmten die Genossenschaftsmitglieder während der Generalversammlung im Juni 2020 zu – wie auch der Verschmelzung der SHK AG in die eingetragene Genossenschaft. Mit der Vollendung des Verschmelzungsprozesses wird nun die Ausschüttung des Sonderbonus ausgelöst.
Sonderbonus als positives Signal
Zusätzlich will die SHK mit der Sonderauszahlung positive Signale an ihre Mitglieder in der Krise senden. Der Bonus dient dazu, zusätzlich wirtschaftlich zu unterstützen und die Liquidität der SHK-Mitgliedsunternehmen zu stärken. Die SHK eG löst zweimal im Jahr eine Bonusauszahlung an ihre Mitglieder aus. Der Sonderbonus wird mit der Ausschüttung vorgenommen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfindet.
„Für was wir als Verbund stehen ist ganz klar: Zusammenhalt und ein Wir-Gefühl. Das drücken wir aus durch unsere neue Rechtsform als eingetragene Genossenschaft, und durch unser Handeln innerhalb unseres Verbundnetzwerkes. Diese Botschaft soll auch da ankommen, wo sie gehört werden soll – bei den Mitgliedern. In diesem Kontext steht auch unsere Sonderausschüttung“, so Thorsten Renk, Vorstandsmitglied und kaufmännischer Leiter der SHK eG.