Thermondo steht Unterlassungsklage ins Haus

Im Zuge der Installationen von Brennstoffzellen-Heizungen beschuldigt der Deutsche Energiespardienst das Unternehmen Thermondo mit den Vorwürfen von unprofessionellen bis chaotischen Abwicklungsprozessen und teilweise mangelhaften, handwerklichen Leistungen. Thermondo wehrt sich gegen diese und weitere Anschuldigungen.

Thermondo wurde im Jahre 2012 gegründet. Das Unternehmen sieht sich in Deutschland als der führende Heizungsinstallateur für Ein- und Zweifamilienhäuser. – © www.thermondo.de

Zu einem auf der Si-Website erschienen Artikel vom 10. August 2016 mit dem Titel „Thermondo startet Brennstoffzellen-Offensive“ hält die DESD GmbH & Co. KG (http://deutscher-energiespardienst.de) in einer E-Mail an die Si-Redaktion vom 9. November 2016 wie folgt fest: „Die angeblich bereits von Thermondo vertriebenen stromerzeugenden Heizungen haben nachweislich allesamt wir verkauft und Thermondo lediglich mit der Installation beauftragt. Da sich Thermondo diesbezüglich mit fremden Federn schmückt, nämlich mit unseren, sind wir gerade dabei, das Unternehmen gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Was bei den an Thermondo beauftragten Installationen herausgekommen ist, können Sie unserem E-M-Mail-Schreiben vom 29.10.2016 an den TÜV-Süd bezüglich der mangelhaften Installationsleistungen von Thermondo entnehmen.“

Schreiben an den TÜV-Süd

Darin hält der Kundenservice der DESD GmbH & Co. KG wie folgt fest: „Die Firma Thermondo, Heizungsfachbetrieb in Berlin, wirbt u. a. auf ihrer Website mit einer vom TÜV-Süd geprüften Kundenzufriedenheit von 96 % bzw. einer Bewertung durch den TÜV-Süd mit Note 1,6.

Die Firma Thermondo hat für uns und unsere Kooperationspartner in den letzten Monaten rund 100 Installationen von Brennstoffzellen-Heizungen durchgeführt. Zu unserem Bedauern können wir die Qualität der Abwicklungsprozesse und der handwerklichen Leistungen von Thermondo nicht weiter empfehlen. Vielmehr sind die Abwicklungsprozesse unprofessionell bis chaotisch und die handwerklichen Leistungen teilweise mangelhaft. Geräte, welche bereits im Januar installiert wurden, sind teilweise heute noch nicht in Betrieb, Heizungsvor- und -rückläufe an Pufferspeichern wurden vertauscht, Inbetriebnahmen durch Hersteller wie z. B. Viessmann, werden aufgrund von mangelhafter Installation abgelehnt, hydraulische Abgleiche werden erst Monate nach Installation oder gar nicht durchgeführt etc.

Mit über 50 % unserer o. g. Kunden, welche von Thermondo installiert wurden, liegen wir mittlerweile entweder im außergerichtlichen oder bereits im gerichtlichen Rechtsstreit wegen Versäumnissen in den Abwicklungsprozessen oder Fehlern bei den handwerklichen Leistungen, welche zweifelsohne Thermondo zuzurechnen sind.

Damit Ihr guter Vertrauen schaffender Name nicht erheblichen Schaden erleidet, können wir Ihnen nur dringend empfehlen, die Leistungen von Thermondo in Bezug auf erbrachte Leistungen an unseren Kunden schnellstmöglich gemäß Ihren Auszeichnungsstandards zu überprüfen.“

Thermondo weist Vorwürfe vehement zurück

Auf Anfrage der Si-Redaktion erhielten wir heute Nachmittag von Thermondo (www.thermondo.de) sofort Rückmeldung. Das Unternehmen nimmt zu den aktuellen Vorwürfen wie folgt Stellung: „Es ist richtig, dass die Thermondo GmbH mit der DESD GmbH & Co. KG bereits im November 2015 eine vertragliche Zusammenarbeit im Hinblick auf den Vertrieb von Brennstoffzellen-Heizungen begonnen hat. Leistungsgegenstand war entgegen der Darstellung der DESD GmbH & Co. KG jedoch nicht lediglich die Installation sondern auch die Belieferung mit den Anlagen nebst Material sowie auch weite Teile des Projektmanagements. Es ist nicht korrekt, dass es sich dabei um 100 Anlagen handelte. Die Zusammenarbeit mit der DESD GmbH & Co. KG wurde im März 2016 durch eine Aufhebungsvereinbarung beendet.

Es ist zutreffend, dass es in einigen wenigen Fällen zu Kundenbeschwerden gekommen ist. Diese sind jedoch in vielen Fällen auf mangelhafte Beratung durch die DESD GmbH & Co. KG oder auf herstellerseitige Produktmängel zurückzuführen. Unabhängig von der Fehlerquelle betreut die Thermondo GmbH die Kunden selbstverständlich weiterhin, um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.

Klarstellend weist die Thermondo GmbH darauf hin, dass der erwähnte Beratungsvertrag nicht mit der DESD GmbH & Co. KG, sondern mit der DESD Vertriebs GmbH bestand. Es ist zutreffend, dass die Thermondo GmbH den Vertrag einseitig aufgrund unangemessener Äußerungen des eingesetzten Beraters gekündigt hat.

Eine Unterlassungsklage der DESD GmbH & Co. KG liegt der Thermondo GmbH derzeit nicht vor. Sofern mit einer Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Thermondo GmbH gedroht wird, geht die Thermondo GmbH davon aus, dass dies auf die Kündigung des vorgenannten Beratungsvertrages und der dadurch enttäuschten Erwartung der DESD Vertriebs GmbH bzw. des eingesetzten Beraters zurückzuführen ist. Eventuelle strafrechtliche Vorwürfe sind haltlos.

Thermondo behält sich rechtliche Schritte vor.“

Aktueller Stand: Das Landgericht Würzburg hat gemäß Urteil vom 13. Dezember 2016 auf Antrag von Thermondo eine einstweilige Verfügung gegen die DESD GmbH & Co. KG, deren Geschäftsführung und einen Mitarbeiter der Gesellschaft erlassen. Den vollständigen Artikel finden Sie hier: www.si-shk.de/rechtsstreit-thermondo-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-desd.