Trinkwasserhygiene in Gebäuden gewährleisten

Die Verbände VDI, BTGA und ZVSHK haben eine neue Richtlinie zur Trinkwasserhygiene veröffentlicht. Durch Einspruch besteht jedoch noch die Möglichkeit der Mitgestaltung.

Die neue Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 beschäftigt sich mit der Trinkwasserhygiene in Gebäuden. – © Wollstein / VDI

Trinkwasserhygiene hat einen großen Einfluss auf die Gesundheit der Bewohner. Jeder Betreiber, z. B. ein Vermieter, aber auch der Betreiber einer Gewerbeimmobilie, ist verpflichtet, mögliche Gefährdungen der Trinkwasser-Installation zu analysieren und geeignete Vorkehrungen zu deren Vermeidung zu treffen. Die neue Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 liefert Sachverständigen, die eine Gefährdungsanalyse ausführen, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Die Richtlinie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte einer Gefährdungsanalyse fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den erstellenden Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse bei Legionellenbefall nach Empfehlung des Umweltbundesamts und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben. VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden sowie für ähnliche Anlagen (z. B. auf Schiffen) und gibt Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung aller Trinkwasser-Installationen.

Herausgeber der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Gefährdungsanalyse“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht bis zum 31. Januar 2017 durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals.

www.vdi.de/6023