Trinkwasserspender mit Festwasseranschluss: Rat des BVS

Der BVS e. V. rät, bei Trinkwasserspendern mit Festwasseranschluss den vorgeschriebenen Druck zu beachten.

Ralf Masuch, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Bundesfachbereichsleiter Technische Gebäudeausrüstung im BVS, rät, den Betriebsdruck von festinstallierten Trinkwasserspendern zu prüfen. – © Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Zunehmend beliebt sind Trinkwasserspender mit Festwasseranschluss-Installationen, die auf die Trinkwasserleitung des Objektes (Leitungswasser) zurückgreifen. Mittels einer integrierten CO2-Flasche kann das Wasser bei Bedarf temperiert werden und als ungekühlt stilles, gekühlt stilles oder gekühlt sprudelndes, aufbereitetes Wasser angeboten werden.

Wichtig sind hier zwei Faktoren, damit es nicht zu unkontrolliertem Wasseraustritt oder weitreichenden Schäden durch unkontrollierten Wasseraustritt kommt: Zum einen müssen bei der Montage der oft filigranen Schnellsteckverschraubungen die Montagehinweise zwingend beachtet werden. Hersteller empfehlen oft bei dünnwandigen Rohren den Einsatz von Stützhülsen, was für einen Laien kaum erkennbar ist und nur fachmännisch beurteilt werden kann. Ebenso wichtig ist nach Ansicht von Ralf Masuch, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Bundesfachbereichsleiter Technische Gebäudeausrüstung im BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.), dass ein unterbrechungsfrei eingebundener Wasserspender dauerhaft nicht mit mehr als dem fest definierten zulässigen Betriebsdruck belastet werden darf.

„Durchschnittlich weisen Wasserspender einen zulässigen Betriebsdruck von 2,5 bar auf. Gemäß den technischen Regeln des DVGW Merkblattes W 403 muss der Mindestwasserdruck in historisch gewachsenen Gebieten 2 bar im Erdgeschoss zuzüglich 0,35 bar je Etage betragen. Steht also ein Wasserspender in einem Objekt mit drei Geschossen, ist unter Umständen der zulässige Betriebsdruck des Gerätes bereits überschritten und es kann zu Schäden am Gerät oder zu unkontrolliertem Wasseraustritt kommen“, erklärt Sachverständiger Masuch.

Der BVS empfiehlt dringend, vor der Installation eines Wasserspenders den zulässigen Betriebsdruck des Gerätes mit dem vorhandenen Druck der Trinkwasserleitung abzugleichen. Eine Installation sollte zudem nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.

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