VdZ: Mit Fachwissen zu Fördergeldern punkten

Was Ihre Kunden über Förderprogramme wissen sollten, hat der Verband VdZ zusammengefasst.

Dennis Jäger

VdZ: Mit Fachwissen zu Fördergeldern punkten

Was Ihre Kunden über Förderprogramme wissen sollten, hat der Verband VdZ zusammengefasst. Da profitieren Verbraucher gleich doppelt: Einsparpotenziale im Heizungskeller aufdecken und diese durch gezielte Optimierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu beheben reduziert den Energieverbrauch, außerdem werden die Maßnahmen staatlich gefördert. Seit Januar 2013 stellt der Bund zusätzliche Fördermittel für die energieeffiziente Sanierung in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro bereit. „Wer bei einer Heizungsmodernisierung von Förderprogrammen profitieren will, sollte einige wichtige Details beachten“, empfiehlt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des VdZ (Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik). Mit diesem Wissen können Heizungsbauer bei ihren Kunden punkten. „Beispielweise müssen Fördermittel der KfW-Bank vor Beginn der Arbeiten beantragt werden“, führt Herma weiter aus. Voraussetzungen für Fördergelder Unter www.intelligent-heizen.info finden Interessierte Informationen über mögliche Förderungen und nützliche Tipps für die Planung einer Heizungsmodernisierung. Neben Broschüren zum kostenlosen Download zu den Fördermitteln der KfW-Bank und des Marktanreizprogramms (MAP) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), findet sich hier auch eine Fördermitteldatenbank. Mit wenigen Angaben wie Postleitzahl und Baujahr, erhalten Verbraucher einen Überblick über nationale und regionale Fördertöpfe. Beim Förderprogramm der KfW werden Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent subventioniert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5000 Euro. Für ein Effizienzhaus 55 werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten ausgeschüttet (maximal 15000 Euro), für ein sogenanntes Effizienzhaus 70 erhalten Hauseigner einen Anteil von 25 Prozent (maximal 18750 Euro). Das MAP fördert beispielsweise den Kesseltausch mit einem einmaligen Bonus von 500 Euro. Um die Fördergelder der KfW oder MAP abrufen zu können, müssen unter anderem nachfolgende Voraussetzungen erfüllt werden.  KfW-Förderprogramm: Energieeffizient Sanieren Der Antrag ist vor Beginn des Bauvorhabens bei der KfW zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Ein unabhängiger, externer Sachverständiger muss vor und nach der Modernisierungsmaßnahme als Gutachter beauftragt werden. Nach der Modernisierung muss ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Weitere Informationen: VdZ-Information Nr. 15 „KfW – Programm Energieeffizient Sanieren“ oder KfW-Infocenter unter der Telefonnummer 01801-33 55 77. Markanreizprogramm vom Bafa Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage beim BAFA eingehen. Ausnahme: Anträge von Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern sowie Anträge für Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Fördervoraussetzung bei einem Kesseltausch ist der Nachweis des Hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage. Zudem müssen die Umwälzpumpen im Heizwasserkreislauf die Effizienzklasse A oder Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhalten. Weitere Informationen: VdZ-Information Nr. 12 „Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm 2012“ oder unter der BAFA Service-Nummer 06196-908 625. Das Bestätigungsformular für den Hydraulischen Abgleich findet man ebenfalls auf www.intelligent-heizen.info. Unsicherheiten bei Endkunden, welche Modernisierungsmaßnahme sich für welche Heizungsanlage lohnt, können Fachhandwerker mit einem einstündigen Heizungs-Check aus dem Weg räumen. Dabei spürt man mögliches Optimierungspotenzial auf und berät Hausbesitzer bei der Planung und Umsetzung. Wer darf beraten? Die KfW-Bankengruppe hat die Qualitätssicherung für die Förderungen zu „Energetisches Bauen und Sanieren“ strenger gestaltet. Wer eine geförderte Baubegleitung anbietet, muss höhere Qualifikationsanforderungen erfüllen. Seit Juni sind für Sanierungsvorhaben nur noch Experten zugelassen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Um sich in diese Expertenliste einzutragen, müssen die Personen neben der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 21 EnEV 2009 eine Weiterbildung gemäß den Anforderungen des Regelheftes der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes nachweisen. Diese orientieren sich an der Richtlinie für die Vor-Ort-Beratung (BAFA). Fachleute, die diese Weiterbildung zum Energieberater bereits absolviert haben, können sich bis Ende 2013 noch mit dem Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung in die Liste eintragen. Ab 2014 müssen die fehlenden Inhalte über 80 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Die Expertenliste führt die Deutsche Energie-Agentur.