Mischinstallationen mit abnahmesicherem Brandschutz

Mit der neuen allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2258 für das System „Viega Mischinstallation Versorgung“ sind Kombinationen aus metallenen Steigesträngen und Kunststoff-Rohrleitungen laut der Viega-Gruppe nun abnahmesicher möglich.

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Schon seit Jahren ist der Brandschutznachweis für Mischinstallationen bei der Erschließung mehrstöckiger Gebäude nur über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. aBG möglich. Typisch für solche Installationen sind zum Beispiel Steigestränge aus metallenen Rohrleitungssystemen und davon abzweigende Rohrleitungen aus Kunststoff, wie es bei Heizungs- oder Trinkwasser-Installationen üblich ist.

Brandschutznachweis mit abZ und aBG

Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Mischinstallation zum Durchgang durch feuerwiderstandsfähige Bauteile – beispielsweise Geschossdecken – bestand beim Brandschutznachweis seit 2013 die Forderung nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. An deren Stelle ist im Rahmen der Einführung der neuen Muster-Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (MVV TB) und der Anpassung der Landes-Bauordnungen jetzt die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) getreten. Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2258 für das System „Viega Mischinstallation Versorgung“ ist sichergestellt, dass Steigestränge aus den metallenen Viega-Rohrleitungssystemen Profipress, Sanpress, Sanpress Inox, Prestabo und Megapress bis 54 mm Außendurchmesser mit Raxofix- bzw. Sanfix Fosta-Anschlussleitungen bis 32 mm Außendurchmesser in der Stockwerksleitung kombiniert werden dürfen, so der Hersteller.

Dämmung mit Mineralwolle

Die Strangrohrleitungen sind dann mit den Mineralwollschalen Rockwool 800 in mindestens 20 mm Stärke zu dämmen. Der Anschluss der Raxofix- bzw. Sanfix Fosta-Rohre erfolgt direkt am T-Stück oder Bogen des metallenen Steigestrangs mit dem entsprechenden Einsteckstück. An der abzweigenden Stockwerksleitung ist laut Viega eine Dämmung aus Mineralwolle RW 800 in einer Stärke von mindestens 20 mm und einer Länge von mindestens 50 mm vorzusehen. Im obersten Geschoss, am Ende des metallenen Steigestrangs, kann der Übergang mit einem Viega Bogen bzw. Einsteckstück erfolgen. Der Bogen und eine Länge von anschließend mindestens 150 mm sind in einer Dämmstärke von mindestens 20 mm mit Mineralwolle RW 800 zu dämmen. Das Brandschutzsystem „Viega Mischinstallation Versorgung“ darf im Nullabstand zu allen Rohrleitungsabschottungen gemäß Viega abP P-2400/003/15-MPA BS verlegt werden. Das soll den Platzbedarf im Schacht und in Deckendurchbrüchen reduzieren.

Einfachere Abfluss-Kombinationen

Eine wesentliche Erleichterung gibt es nach Unternehmensangaben nun auch auf der Entwässerungsseite durch die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.53-2259 für das „Viega Brandschutzsystem für Mischinstallationen in der Entsorgung“: Nicht brennbare Guss-SML-Strangleitungen können danach abnahmesicher direkt oder indirekt mit nichtbrennbaren oder brennbaren Etagensammelanschlussleitungen mit Spülkästen verbunden werden. Auch eine der Etagenanschlussleitung nachgeschaltete Erweiterung um zusätzliche Entwässerungsgegenstände, wie Bidet- und Waschtischelemente oder Bodenabläufe und Duschrinnen des Herstellers, ist möglich. Die Mischinstallation von Entwässerungssystemen im Bereich von Decken bis zur Feuerwiderstandsklasse F90 wird durch diese allgemeine Bauartgenehmigung wesentlich vereinfacht und deutlich wirtschaftlicher als bisher, da bei diesem System keine aufwendig zu installierenden und teuren Brandschutzverbinder oder Manschetten mehr erforderlich sind, heißt es weiter aus Attendorn. Das soll auch die Abnahme und Baustellendokumentation vereinfachen.

www.viega.de/brandschutz