Weniger Punkte, höhere Bußgelder

Achtung Autofahrer: In Deutschland tritt zum 1. Mai 2014 ein neues Punktsystem in Kraft. Zudem werden Bußgelder spürbar erhöht.

Susanne Abel

© ADAC

Weniger Punkte, höhere Bußgelder

Die Führerscheinentzugsgrenze liegt dann bei acht Punkten, anstatt wie bisher bei 18 Punkten. Die Eintragungsgrenze steigt von 40 Euro auf 60 Euro. Pflichtseminare sowie die Verlängerung der Tilgungsfrist bei neuen Verstößen fallen weg. Zudem werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert. Die Möglichkeit, auch weiterhin Punkte durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abzubauen, ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Das neue Rabattsystem ist zunächst auf fünf Jahre befristet, dürfte allerdings nach Einschätzung des ADAC als Dauerregelung zum Punkteabbau erhalten bleiben. Kritisch zu sehen sind die geplanten Verteuerungen im nächsten Bußgeldkatalog. Nach Ansicht des ADAC darf die Punktereform nicht dazu genutzt werden, das allgemeine Bußgeldniveau anzuheben. Schon heute ist geplant, den Wegfall der Punkte für Vergehen ohne Verkehrssicherheitsrelevanz durch höhere Geldbußen auszugleichen. So verdoppelt sich beispielsweise die Strafe für das Einfahren in eine Umweltzone von 40 auf 80 Euro. Weitere Änderungen in 2014 Im Zusammenhang mit dem neuen Punktsystem gibt es zum 1. Mai auch Änderungen im Bußgeldkatalog.  Das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, das Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen, aber auch die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee oder die Missachtung des polizeilichen Haltegebots werden teurer. Ab Juli 2014 gilt auch hierzulande die Warnwestenpflicht. Dann muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden.