Wieder Förderung für Solarstromspeicher

Seit Anfang dieses Jahres können wieder staatliche Zuschüsse aus dem Speicherförderprogramm der KfW beantragt werden.

Laut dem BSW war die Kombination einer Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher noch nie so attraktiv: Die Anschaffung eines schlüsselfertigen Solarstromspeichers koste heute 40 Prozent weniger als vor drei Jahren. – © BSW-Solar/Upmann

Nach einem zeitweisen Förderstopp zum Jahresende 2016 sind Zuschüsse für Solarstromspeicher seit Jahresbeginn wieder bei der KfW erhältlich, teilte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) mit. Förderfähig sind stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit maximal 30 kW Spitzenleistung. Die Förderung (KfW 275) besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen KfW-Kredit sowie einem Tilgungszuschuss der Bundesregierung in Höhe von 19 %. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaikanlage.

KfW-Kredit und Tilgungszuschuss

Der BSW rät interessierten Verbrauchern zur Eile: Bereits ab Juli 2017 sinkt der Speicherzuschuss auf 16 %. Die finanzielle Ausstattung des Fördertopfes ist zudem begrenzt, heißt es weiter aus Berlin. Im vergangenen Jahr waren die Fördermittel bereits im Herbst erschöpft. Laut BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig war die Installation eines Heimspeichers in Kombination mit einer Photovoltaikanlage noch nie so attraktiv: „Die Anschaffung eines schlüsselfertigen Solarstromspeichers kostet heute 40 Prozent weniger als vor drei Jahren.“ Das gehe aus aktuellen Befragungen des BSW und der Speichermesse ees Europe hervor. „Gleichzeitig sind die Preise selbst erzeugten Solarstroms inzwischen oft nur noch halb so hoch wie die Stromtarife beim Versorger. Da wundert es nicht, dass sich immer mehr Verbraucher und Unternehmer mit Hilfe eines Speichers so unabhängig wie möglich machen wollen“, ergänzt Körnig.

Einspeisevergütung derzeit bei 11 bis 12 Ct/kWh

Überschüssiger Solarstrom, der nicht im eigenen Haushalt verbraucht oder gespeichert wird, kann weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist werden. Im Rahmen des aktuellen EEG wird der eingespeiste Solarstrom vom Netzbetreiber – je nach Leistung der Photovoltaikanlage – mit derzeit rund 11 bis 12 Ct/kWh vergütet. Investoren, die ein sehr großes Photovoltaiksystem mit mehr als 750 kW Spitzenleistung errichten wollen, müssen seit Anfang 2017 erfolgreich an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen.

Auch die Nachrüstung wird bezuschusst

Die KfW-Speicherförderung bekommen auch Solaranlagenbetreiber, die einen Stromspeicher nachrüsten wollen, sofern die Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen. Weitere Informationen über Solarstromspeicher und die Fördermöglichkeiten sowie eine Handwerkersuche bietet das Internetportal www.die-sonne-speichern.de.

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