Wöhler Innovations-Forum im Pott

Beim diesjährigen Wöhler Innovations-Forum in Gelsenkirchen informierten sich rund 170 Teilnehmer in sieben Workshops und Impulsvorträgen über Trends und Entwicklungen der Branche.

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    Schornsteinfegermeister Stefan Gralapp, Mitautor des Kommentars zur TRGI 2018, informierte auf dem diesjährigen Wöhler Innovations-Forum über die Neuerungen der Technischen Regeln für Gasinstallationen.
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    Odette Tubies, Projektmitarbeiterin bei der dena, erklärte, worauf es beim individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) ankommt.

„Wissen ist die Voraussetzung für jede sinnvolle Innovation, vor allem auch das Wissen über Veränderungen“, sagte Johannes Lötfering, Geschäftsführer der Wöhler Technik GmbH bei der einleitenden Podiumsdiskussion. Um sich frühzeitig auf Veränderungen in den Märkten einstellen zu können, müsse man über grundlegende Neurungen frühzeitig informiert sein. „Denn die beeinflussen uns heute noch nicht, aber mit Sicherheit in naher Zukunft“, so Lötfering.

Neuerungen der TRGI

Schornsteinfegermeister Stefan Gralapp befasste sich in seinem Vortrag mit den neuen Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI). Ein Entwurf zur Überarbeitung der TRGI liegt bereits seit Mai 2017 vor, der Weißdruck wird voraussichtlich 2018 erscheinen. Garlapp erklärte die zu erwartenden Neuerungen in der Feuerverordnung und ging dann insbesondere auf Veränderungen ein, die sich bei der Verbrennungsluftberechnung ergeben werden. Bisher ist die TRGI davon ausgegangen, dass 4 m3 Rauminhalt für je 1 kW Nennleistung der Heizungsanlage in jedem Fall ausreichend ist. Das setzt aber einen mindestens 0,4-fachen Luftwechsel in allen betrachteten Gebäuden voraus, der heute in vielen modernen, sehr dichten Gebäuden nicht mehr gegeben ist. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Herangehensweise, die in der TRGI 2018 umgesetzt wird, so Gralapp.

Dabei bleibt der Entwurf der TRGI insofern bei der bisherigen Betrachtung als nur rumluftabhängige Gasfeuerstätten sowie die generelle raumluftabhängige Betriebsweise und/oder die gegebenenfalls in der gleichen Nutzungseinheit aufgestellten raumluftabhängigen Feuerstätten für flüssige und feste Brennstoffe behandelt werden. Der Verbrennungsluftvolumenstrom kann über Tabellen und Diagramme berechnet werden. Diese finden sich im aktuellen Entwurf der TRGI. „Die Berechnung ist und bleibt eine theoretische Bewertung mit Annahmewerten, die sich mit der neuen Betrachtung aber deutlich mehr an der Praxis orientiert. Dabei ist die Vorgehensweise nach der neuen TRGI nicht aufwendiger als die alte“, lautete das Fazit von Gralapp. Bei der neuen Berechnungsweise wird seiner Einschätzung nach der Luftvolumenstrom durch Infiltration bei modernen Gebäuden in der Regel nicht mehr ausreichen. Der Referent empfahl, in diesen Fällen die Gebäudehülle gezielt undichter zu machen. Dazu eignen sich Außenluft-Durchlässe, die in Fenster eingebaut werden, sowie Überströmdichtungen für die Luftübertragung innerhalb der Nutzungseinheit. Darüber hinaus empfahl Gralapp die messtechnische Methode zum Nachweis von Schutzziel 2, die in Arbeitblatt G 625 der TRGI beschrieben ist.

Individueller Sanierungsfahrplan

Odette Tubies, Projektmitarbeiterin bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), stellte den individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) vor. Der bundesweit einheitliche Standard für die Energieberatung wird seit 2017 von der BAFA gefördert und als Beratungsbericht anerkannt. Laut Tubies können Energieberater, Architekten, Ingenieure und Handwerker Hauseigentümer damit deutlich effektiver und nutzerfreundlicher beraten als bisher. Dabei könne es nicht Ziel jeder Sanierung sein, die Standards eines Effizienzhauses zu erreichen. Vielmehr stellt der ISFP erstmalig die Ideen, Bedürfnisse und die persönliche Situation des Eigentümers bei der Umgestaltung in den Vordergrund, so dass die Vorschläge des Energieberaters letztlich auch akzeptiert und umgesetzt werden.

Der Hauseigentümer erhält nicht, wie sonst üblich, einen Wust von Material und Zahlen. Stattdessen händigt der Berater ihm einen siebenseitigen, anschaulich aufbereiteten Sanierungsfahrplan mit einer Umsetzungshilfe (30 Seiten) aus. Dabei zeigt der Fahrplan, welche Energieeinsparungen dadurch erzielt werden und welche Maßnahmen zum Beratungszeitraum förderfähig sind. Der Hauseigentümer kann die Sanierung dann nach seinem Ermessen durchführen. Zur Erstellung der Dokumentation und zur Berechnungen der Effizienzzahlen stehen unterschiedliche Programme zur Verfügung, zum Beispiel die Software „Energieberater“ von Hottgenroth. Deren Handhabung führte Sylwia Marszalek von der Firma Hottgenroth/ETU vor.

Baubegleitung

Welche Vorteile eine gute Baubegleitung dem Kunden bietet und wie der Baubegleiter dabei eigene Potentiale ausschöpfen und Fehler vermeiden kann, erklärte Frank Segin vom Institut für energetische Gebäudesanierung anhand von Beispielen. Um Risiken zu verringern, müsse der jeweilige Bauakteur gegenüber seinem Kunden deutlich seine Leistung definieren und dies auch detailliert vertraglich festlegen. So ließen sich eindeutig Tätigkeiten der Baubegleitung, der Bauüberwachung und Leistungen der Fachplanung haftungsrechtlich voneinander abgrenzen. Die Aufgaben eines Baubegleiters sind prinzipiell frei verhandelbar und können im Sinne des Kunden festgelegt werden. Um frühzeitig Missverständnisse auszuschließen, empfahl Segin, deutlich darauf hinzuweisen, dass die vereinbarte Vergütung grundsätzlich nach erbrachter Leistung fällig wird und unabhängig von etwaigen Fördergeldern oder Zahlungsfristen Dritter zu zahlen sei. Er empfahl bereits im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung mögliche Abschlagszahlungen einzukalkulieren und diese schriftlich zu fixieren.

Während bei der Bauüberwachung oder der Fachplanung für mögliche Vermögensschäden zu haften ist, begrenzt sich die Haftung bei der Baubegleitung üblicherweise auf das Honorar. Bei groben Fehlern oder schuldhaftem Verhalten erweitert sich jedoch das Haftungsrisiko. Für alle Bereiche gilt daher, so der Referent, die Ausführung und die Leistungen lückenlos und umfassend zu dokumentieren. Laut Segin profitiert der Kunde in jedem Fall von den Leistungen des Baubegleiters: Durch die zusätzliche Qualitätsüberwachung sorgt dieser für eine Verringerung der Baufehlerkosten. Zudem lassen sich durch die Baubegleitung die Ansprüche aus Fördermitteln für den Kunden meist maximal ausschöpfen. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit den beteiligten Gewerken am Bau rechnet sich für den Baubegleiter doppelt, so der Referent weiter: Einerseits sichert er sich so gegenüber Haftungsrisiken aus anderen Bereichen ab und andererseits ergibt sich für ihn dadurch häufig die Chance, verschiedene, vertraglich getrennte Leistungen am selben Bauprojekt zu kombinieren. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise ergänzend zur Baubegleitung die Tätigkeit als Baustellenkoordinator (SiGeKo) und als Dienstleister für die „BlowerDoor“-Messung sowie die Fördermittelberatung. Die hiermit verbundene Kostenersparnis stellt einen nicht unerheblichen finanziellen Benefit sowohl für den Kunden als auch für den Baubegleiter dar.

www.woehler.de