Zuschüsse für Gebäudeenergieberatung erhöht

Seit 1. Februar gibt es mehr Geld für die Planung einer energetischen Sanierung. Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser steigt von 800 auf 1.300 Euro. Auch Die Konditionen für größere Gebäude und Baubegleitung würden verbessert.

Eine Gebäudeenergieberatung kostet dank der höheren Förderung seit Februar 2020 nur noch wenig Geld. – © Zukunft Altbau

Eine Gebäudeenergieberatung zeigt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auf, wie sie optimal Energie und Geld sparen können. Die Bundesregierung hat nun die Förderung dieser Dienstleistung deutlich erhöht: Seit 1. Februar 2020 gibt es für eine Vor-Ort-Beratung in Ein- oder Zweifamilienhäusern bis zu 1.300 Euro Zuschuss. Das sind 500 Euro mehr als vorher. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Investment in Entscheidungsgrundlage

Der für die Eigentümer zu zahlende Eigenanteil beläuft sich auf nur noch 20 % des förderfähigen Beratungshonorars. Das wäre bei Beratungskosten von 1.600 Euro ein Eigenanteil von 320 Euro. „Eine Energieberatung liefert eine solide Entscheidungsgrundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Jetzt sinken die Kosten dafür deutlich.“ Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Übrigens: Wollen Eigentümer von zinsgünstigen KfW-Sanierungskrediten und Zuschüssen profitieren, ist eine Energieberatung Pflicht.

Tipp der Redaktion: Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 0800 012 3333 oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Auch mehr für Wohnungseigentümergemeinschaften

Nicht nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten eine bessere Förderung: „Die Beratung für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird nun mit maximal 1.700 Euro unterstützt“, so Hettler. „Das sind 600 Euro mehr als bislang.“ Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird.

Baubegleitung wird attraktiver

Auch die Baubegleitung durch Experten im Anschluss an eine Energieberatung ist seit Februar attraktiver. Ziel der Baubegleitung ist eine qualitativ hochwertig durchgeführte Sanierung . Die Sachverständigen helfen bei der Detailplanung, unterstützen bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung und kontrollieren die Bauausführung. Der Zuschuss wird von der KfW ausgezahlt (Programm 431). „An den Konditionen des Programms als solches ändert sich nichts; es werden weiterhin 50 % der Kosten eines Experten für Energieeffizienz übernommen. Das sind bis zu 4.000 Euro für eine Baubegleitung“, sagt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH. Wird aber der parallel genutzte KfW-Kredit oder -zuschuss (Programm 151, 152 oder 430) nicht vollständig ausgenutzt, kann die Förderung auf bis zu 90 %, also 7.200 Euro, steigen. Die exakte Höhe für den Zuschuss hängt dabei vom geplanten Energiestandard ab – je ambitionierter desto höher.

Grundlage einer Sanierung: Die Energieberatung

Basis einer gelungenen Sanierung ist jedoch zuallererst eine Energieberatung vor Ort . Sie umfasst eine Prüfung des energetischen Gebäudezustandes, die Erstellung eines Sanierungskonzeptes samt Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine Übersicht über Fördermöglichkeiten. Geeignete Fachleute gibt es auf der Internetseite von Zukunft Altbau oder bei den Berufsverbänden. Die Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena ) hilft ebenfalls weiter. Für Eigentümer in Baden-Württemberg lohnt sich die Hinzuziehung einer Energieberaterin oder eines Energieberaters auch aus einem anderen Grund: Mit dem aus einer Vor-Ort-Beratung hervorgegangenem Bericht als individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erfüllen sie die Anforderungen des landesweiten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu einem Drittel. Im Südwesten muss der Wärmebedarf in bestehenden Gebäuden nach einem Heizungstausch zu mindestens 15 % durch erneuerbare Energien gedeckt oder durch entsprechende Maßnahmen an der Gebäudehülle reduziert werden.

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