Unterstützung für KWK-Strom

Betreiber von Brennstoffzellenheizgeräten erhalten vom Gesetzgeber einem Zuschlag auf jede erzeugte Kilowattstunde Strom, betont die Initiative Brennstoffzelle (IBZ).

Wer mit einer Brennstoffzellenheizgerät Wärme und Strom produziert, bekommt Geld vom Staat. – © IBZ

Hauseigentümer und Bauherren können heute zwischen einer konventionellen Heizung, die nur Wärme und Warmwasser produziert, oder einer KWK-Anlage wählen, die zusätzlich auch Strom erzeugt. Für den Gebäudebestand sowie für den Neubau gibt es Brennstoffzellenaggregate inzwischen als Vollheizsysteme sowie als Beistellgeräte, die sich mit dem vorhandenen Wärmeerzeuger kombinieren lassen. Aufgrund der hohen Effizienz dieser Technologie unterstützt der Gesetzgeber jeden, der KWK nutzt, mit einem Zuschlag auf jede erzeugte Kilowattstunde Strom, heißt es beim IBZ.

Bis zu 60 000 Vollbenutzungsstunden werden angerechnet

Dieser KWK-Zuschlag wird den Angaben zufolge sowohl gezahlt, wenn der Strom selbst verbraucht wird, als auch bei der Einspeisung ins öffentliche Netz. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 vorgesehen, dass bis zu 60 000 Vollbenutzungsstunden der Eigenverbrauch von KWK-Strom mit 4 Ct/kWh und die Einspeisung ins Netz mit 8 Ct/kWh honoriert werden. Wer seinen Strom vermarktet, bekommt zudem eine Einspeisevergütung, die sich an marktüblichen Handelspreisen an der Leipziger Strombörse orientiert, heißt es weiter aus dem hessischen Allendorf. Werden mit seinem Brennstoffzellenheizgerät im Jahr etwa 7 500 kWh Strom erzeugt und zwei Drittel davon selbst verbraucht, erhält der Betreiber über den KWK-Zuschlag 400 Euro vom Staat sowie die Einspeisevergütung, die in diesem Fall zusätzlich etwa 100 Euro beträgt, rechnet die IBZ beispielhaft vor.

Alternativ können die Anlagenbetreiber auch nach dem alten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz abrechnen, das grundsätzlich 5,41 Ct für jede Kilowattstunde KWK-Strom vorsieht. Diese Übergangsregelung gilt jedoch nur noch bis Ende 2017. Grundsätzlich sparen Hauseigentümer, die ihren Strom selbst verbrauchen, einen großen Teil der Kosten, die durch den gelieferten Strom anfallen würden. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft beträgt der durchschnittliche Strompreis für Haushalte derzeit 28,69 Ct/kWh.

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