Rechtstipps
Unter dem Motto „Energiewende machen!“ finden vom 2. bis 6. Mai die Berliner Energietage 2022 statt.
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Übernahme und Übertragung von Handwerksbetrieben Teil 2
Der sogenannte „Asset Deal“, bei welchem einzelne Wirtschaftsgüter und Vermögensgegenstände übertragen werden, stellt eine häufige Variante bei der Übertragung von Handwerksbetrieben dar. Sie wird in vielen Fällen einem Erwerb von Unternehmensanteilen („Share Deal“) vorgezogen,, da der Käufer genau weiß, welche Vermögensgegenstände er erwirbt und vor allem auch welche nicht.
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Ran an die „Inventur“ des Gesellschaftsvertrags
Auch wenn Sie mitten im Alltagsgeschäft stecken und eigentlich voll ausgelastet sind: Wann haben Sie sich zuletzt mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmens beschäftigt? Die für fast alle Unternehmen maßgebliche rechtliche Grundlage sollte man im Auge behalten. Denn auch beim Gesellschaftsvertrag gibt es immer wieder „Inventurbedarf“.
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Sorgfalt bei Stundenlohnzetteln
Gerade auch bei HLSK-Unternehmern ist eine Abrechnung auf Basis von Stundenlohnzetteln beliebt. Dass die Stundenlohnzettel sorgfältig bereits während der Bauausführung erstellt werden sollten, zeigt das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 21.06.2021, Az. 3-15 O 3/20: Gegenstand des Prozesses war Werklohn für Fliesenarbeiten.
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Schwarzgelderabrede – Im Streitfall geht der Unternehmer leer aus
Eine Vereinbarung zwischen SHK-Unternehmer und Auftraggeber, dass der Werklohn „schwarz“ gezahlt wird – also ohne Rechnung zwecks Vermeidung der Umsatzsteuer – verstößt gegen das gesetzliche Schwarzarbeitsverbot (§ 1 SchwarzArbG). Der geschlossene Werkvertrag ist in Gänze nichtig (§ 134 BGB). Bedeutet: Gegenseitige Ansprüche gibt es aus dem Vertrag nicht.
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Abschluss von Wartungsverträgen – Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängel?
Viele SHK-Unternehmen meinen, wenn Ihr Kunde bei Neuinstallationen keinen Wartungsvertrag mit ihnen abschließt, würde die Verjährung für Mängel an der Anlage nicht wie üblich fünf Jahre, sondern nur zwei Jahre betragen.
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Übernahme und Übertragung von Handwerksbetrieben
In der Übernahme eines Handwerksbetriebs liegt eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen aufzuwerten und zu vergrößern. Insbesondere kann die Übernahme eine Gelegenheit sein, einen weiteren Standort zu gewinnen, das Tätigkeitsgebiet und den Bekanntheitsgrad räumlich zuerweitern. In einer solchen Situation stellt sich für Veräußerer und Erwerber eine Vielzahl an rechtlichen Fragen.
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Anerkannte Regeln der Technik eingehalten – Leistung dennoch mangelhaft!
Die vom SHK-Unternehmen zu erbringenden Leistungen müssen – auch wenn es nicht ausdrücklich vereinbart ist –, immer die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten. Sind sie nicht eingehalten, ist die Leistung grundsätzlich mangelhaft.
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Lüftung lüftet zu stark – haftet der Unternehmer für erhöhte Energiekosten?
Die Haftung für mangelbedingte Energie-Mehrkosten über die Lebensdauer einer Anlage kann für den SHK-Unternehmer finanziell ein „Fass ohne Boden“ sein.
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EnEV = Allgemein anerkannte Regel der Technik?
Nach wie vor wird kontrovers diskutiert, ob die Energieeinsparverordnung (EnEV) eine sog. allgemein anerkannte Regel der Technik darstellt.
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Festpreis gleich Pauschalpreis?
Beim Abschluss eines Vertrages muss der SHK-Unternehmer auf größtmögliche Klarheit achten – vor allem was seinen Werklohn angeht.
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Planungsverpflichtung des SHK-Unternehmers
Üblicherweise verpflichtet sich der SHK-Unternehmer gegenüber seinem Auftraggeber zur Erbringung von Bauleistungen.
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(Kein) Aufmaß über erbrachte Leistungen – Risiko ja/nein?
Bei Geltung der VOB/B muss der SHK-Unternehmer seiner Abrechnung „Mengenberechnungen über Art und Umfang der erforderlichen Leistung, Zeichnungen und andere Belege“ beifügen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 VOB/B; sog. Aufmaß).
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Stolperfalle Widerrufsbelehrung – keine Vergütung bei Widerruf!
Das 14-tägige Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag ist vielen bekannt. Meistens dreht es sich hier um Verträge, die über Onlineshops zustande kommen. Dass eine fehlende Widerrufsbelehrung aber auch dem SHK-Bauunternehmer zum Verhängnis werden kann, zeigt der Fall des Landgericht Coburg (Urteil vom 09.08.2018, Az. 21 O 175/18):
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Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt – Arglist des Unternehmers?
Die rechtliche Thematik der Haftung wegen Arglist ist komplex. In dem Rechtsstreit, den das OLG München durch Beschluss vom 21.11.2018, 28 U 1888/18 Bau (IBR 2020, 584) entschieden hat, ging es mitunter um diese Thematik. Konkret ging es um die Frage, ob der SHK-Unternehmer (U), der keinen hydraulischen Abgleich der von ihm errichteten Heizungsanlage vorgenommen und dies dem Auftraggeber (AG) nicht offen gelegt hatte, dem AG einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
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Muss eine Lüftung lüften können?
Immer wieder kommt es zwischen Auftraggeber und dem SHK-Unternehmer zu Differenzen darüber, wie seine Leistungen beschaffen sein müssen. Sie treten oft zu Tage, wenn der SHK-Unternehmer seine Schlussrechnung stellt. Spätestens jetzt wird der Auftraggeber i. d. R. genau prüfen, ob alles in Ordnung ist.
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Und wieder: Hohe Anforderungen an Bedenkenhinweis!
Für den SHK-Unternehmer kann die Mangelhaftung verzwackt werden: Seine Arbeit beruht auf der Planung oder Vorarbeiten Dritter. Auch der Auftraggeber macht mehr oder weniger sinnige Vorgaben.
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Angebot und Annahme: Was gilt, wenn Auftrag und Auftragsbestätigung voneinander abweichen?
In der Regel erfolgt der Vertragsabschluss Kunde – HSK-Unternehmer unkompliziert: Es wird ein Angebot erstellt, dass Leistung und Preis definiert; die Beauftragung erfolgt dann auf diesem Angebot. Ggf. erfolgt noch eine Auftragsbestätigung seitens des HSK-Unternehmers. Doch was, wenn die Auftragsbestätigung von dem ursprünglichen Angebot abweicht?
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Erkennbar fehlerhaftes Leistungsverzeichnis: Nachfragen oder Schweigen?
Zankapfel sind oft missverständlich oder unvollständig formulierte Leistungsbeschreibungen.
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Covid-19 – Rechtliche Situation bei Bauprojekten
Die Corona-Pandemie betrifft Bauprojekte in vielfältiger Weise.
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Corona und die SHK-Baustelle: Rechtliche Auswirkungen – Ein erster Überblick
Der Chef der österreichischen Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, geht bisher nicht davon aus, dass wegen des Coronavirus-Ausbruchs nun Baustellen stillstehen werden. Den Auswirkungen der Corona-Krise wird sich aber wohl auch die SHK-Baustelle nicht gänzlich entziehen können.
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Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis? – die Preisanpassung nach der VOB/B bei Mehrmengen
Oftmals schließen HSK-Unternehmer Verträge unter Vereinbarung von Einheitspreisen ab. Der Vorteil dabei ist, dass eine Mengenmehrung nicht zu Lasten des SHK-Unternehmers geht, da am Ende ein Aufmaß steht, mit dem die Mengen genau beziffert und abgerechnet werden.
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Ausführung nicht entsprechend der EnEV – Mangel ja oder nein?
Heiß diskutiert und immer wieder von Auftraggebern ins Feld geführt ist das Argument, dass die vom SHK-Unternehmer installierte Anlage nicht den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen würde. Dies z. B. derart, dass „der Energieverbrauch so hoch sei und dies nicht der EnEV entsprechen würde“.
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Fortsetzung fremder Projekte – ja, nein, vielleicht?
Immer wieder gibt es mitunter lebhafte Diskussionen darüber, ob – und wenn ja unter welchen Voraussetzungen – der SHK-Unternehmer Arbeiten eines Kollegen fortsetzen soll (z. B. weil er insolvent ist, gekündigt wurde).
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Gründung und Unterhaltung von weiteren Standorten des Handwerkunternehmens
Die erfolgreiche Entwicklung Ihres Handwerkunternehmens kann Sie vor die Frage der räumlichen und organisatorischen Expansion Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stellen.
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