BWP zum aktuellen Entlastungspaket

Anfang September 2022 wurde ein Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen vorgestellt. Bei der Festsetzung eines Basiskontingents für vergünstigten Strom sollte laut BWP der Strombedarf für den Betrieb von Wärmepumpen berücksichtigt werden.

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In ihrem dritten Entlastungspaket erarbeitet die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die starken Preissteigerungen im Energiebereich abzufedern. Die Teuerungen ergeben sich aktuell insbesondere aus dem Modell der Merit-Order des europäischen Strommarktdesigns, wonach das teuerste für die aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftwerk den Preis für Strom bestimmt. Zurzeit bestimmen die teuren Gaskraftwerke also den Preis. 

Preissteigerungen im Energiebereich

Bestehende sowie erwartete Preissteigerungen im Energiebereich betreffen die Wirtschaft ebenso wie Privathaushalte und führen zu starken Belastungen. Die aktuelle Preissituation bei fossilen Energieträgern zeigt nach Ansicht des beim Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) einmal mehr auf, welche Chancen in der Elektrifizierung des Wärmemarktes liegen. Neben dem positiven Klimaeffekt durch den Einsatz von Wärmepumpen, die den immer grüner werdenden Energieträger Strom mit maximaler Effizienz nutzen, senkt die direkte Nutzung inländisch erzeugten Stroms die Importabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und sorgt zudem für Wertschöpfung vor Ort.  

Berücksichtigung des Strombezugs für Wärmepumpen gefordert

„Da für die Wärmebereitstellung mit Wärmepumpen überwiegend frei verfügbare erneuerbare Erd- und Umweltwärme genutzt wird und nur etwa ein Viertel bis ein Drittel der Energie am Markt zugekauft werden muss, macht sich der Nutzer zwar grundsätzlich unabhängiger von Preisschwankungen an den Energiemärkten“, erklärt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer beim BWP. Durch das Merit-Order Modell im europäischen Strommarktdesign ergebe sich aktuell jedoch die Situation, dass der klimafreundliche Betrieb einer Wärmepumpe durch hohe Gaspreise verteuert wird.

„Damit für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wärmepumpen ihre Investition nicht zum Nachteil wird, müssen Entlastungen über die Strompreisbremse in jedem Fall auch den Strombezug durch Wärmepumpen miteinschließen und bestenfalls als europäische Lösung umgesetzt werden. Ein vergünstigter Basisverbrauch kann zwar grundsätzlich die Haushalte entlasten, es kommt aber darauf an, wie hoch der vergünstigte Basisverbrauch pro Haushalt angesetzt wird und welche Arten des Verbrauchs er abdeckt“, so Sabel weiter.

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer beim Bundesverband Wärmepumpe e.V. – © BWP

Betreiber von Wärmepumpen nicht abstrafen

Eine pauschale Annahme eines bundesweiten Durchschnittsverbrauchs sei etwa für Haushalte mit Wärmepumpe deutlich zu niedrig angesetzt. Der Betrieb der Wärmepumpe wäre dann weiter von den Teuerungen am Gasmarkt betroffen und die Verbraucher würden für ihre Investition in die erneuerbare Wärme abgestraft. Die Berücksichtigung von Wärmepumpennutzern sei demnach eine notwendige sowie kurzfristig umsetzbare und einfache Maßnahme, die finanzielle Entlastung und Klimaschutz verbinde.  

Generell seien aber auch weitere Maßnahmen denkbar, um den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien noch attraktiver zu machen. So spricht sich der BWP zum Beispiel für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf den Strompreis sowie der Stromsteuer auf das rechtlich zulässige Minimum aus. 

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