KfW: Positive Bilanz nach 100 Tagen Heizungsförderung

100 Tage nach dem Start der neuen Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zieht die KfW eine positive erste Zwischenbilanz. Bis Ende Mai hat die Kreditanstalt rund 34.000 Zuschussanträge zugesagt.

Geldscheine, Schriftzu Fördergelder, Kugelschreiber und Brille
Wer in eine neue klimafreundliche Heizung investiert, bekommt einen Geldzuschuss von mindestens 30 % und bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten von der KfW. – © Adobe Stock/Butch

„Die Förderung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende im Gebäudesektor – und sie kommt an“, sagt Katharina Herrmann, Vorständin für das Fördergeschäft, am 7. Juni in Frankfurt am Main. „Bis Ende Mai hat die KfW rund 34.000 Zuschussanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen zugesagt. Fördermittel in Höhe von 507 Mio. Euro sind bereits für die Kunden reserviert.“

Fördermittelzusage binnen weniger Minuten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hob die große Zustimmung der Kundinnen und Kunden zum schnellen und reibungslosen Online-Antragsverfahren hervor. „Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten übermitteln wir auf digitalem Wege binnen Minuten die Fördermittelzusage“, sagt Herrmann. „Damit hat der Kunde sofortige Sicherheit über die Höhe der finanziellen Unterstützung seines Vorhabens.“

KfW Fördermittelfahrplan

Die KfW setzt die Heizungsförderung aus Mitteln des Bundes gemäß einem mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgestimmten Förderfahrplan gestaffelt um:

  • Seit 27. Februar können selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern die Förderung beantragen.
  • Am 28. Mai folgte plangemäß die zweite Antragstellergruppe der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
  • Ende August folgt die dritte und letzte Antragstellergruppe. Diese umfasst Unternehmen und Kommunen sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum.

Neben einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten sind mehrere Boni möglich. Maximal kann der Investitionszuschuss 70 % erreichen.

Zeitplan für die Anträge

Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Das Einreichen von Nachweisen der Durchführung ist etwa 6 Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete Gruppe der privaten Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.

Heizungstausch: Auf die Plätze. Fertig. Los

Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Startet das Vorhaben bis zum 31. August, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November nachholen. Ab dem 1. September ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Details zur Heizungsförderung unter: www.kfw.de/nachhaltige-heizung

In der nächsten Heftausgabe 6/2024 des Si SHK-Fachmagazins berichten wir ausführlich über die Heizungsförderung der KfW. Im Interview mit Beate Schmidt-Menig von ÖkoFen ist zu lesen, wie es mit der Praxisumsetzung läuft mit einigen Berechnungsbeispielen. Und wir berichten ausführlich über den Start in die 2. Runde der KfW-Förderung.

www.kfw.de