Klima-Urteile gegen die Bundesregierung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert jetzt ein sofortiges Nachbessern des Klimaschutzprogramms. Die Organisation reagiert damit auf die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom Juli, die der DUH teilweise Recht gibt. Die beiden Klima-Urteile gegen die Bundesregierung hatte die Umwelthilfe zuvor im Mai erstritten.

Bronzefigur von Justizia auf Schreibtisch, im Hintergrund verschwommen eine Frau in Bussinesskleidung am Schreibtisch.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert Wirtschaftsminister Habeck und die Bundesregierung auf, die aktuellen Klima-Urteile zu akzeptieren und sofort Maßnahmen zu ergreifen – © Gina Sanders/Fotolia.com

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. mit Urteil vom 23. Juli die Bundesregierung zur Änderung des Nationalen Luftreinhalteprogramms verurteilt. Es wird davon ausgegangen, dass die Regierung in Revision geht.

Deshalb fordert die DUH jetzt wiederholt das Einhalten des nationalen Klimaziels von 65 % Treibhausgasminderung bis 2030 ein. Die Umwelthilfe dringt auf die Umsetzung eines bundesweiten Tempolimits, die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und eine deutliche Reduktion des Holzeinschlags noch in dieser Legislaturperiode. Sollte die Bundesregierung innerhalb der Frist von einem Monat Revision einlegen, werden die Klimaziele weiter massiv gefährdet. Die DUH fordert die Ampel-Regierung daher auf, die Urteile zu akzeptieren und umgehend wirksame Maßnahmen einzuleiten.

Statement DUH zu Klima-Urteilen

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin sagt: „Die Bundesregierung versagt systematisch beim Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Urteilsbegründung führt erneut vor Augen, dass die leeren Versprechungen der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Bestes Beispiel sind der aktuelle Haushaltsstreit und drohende Kürzungen für Klimaschutzausgaben. Diese permanente Unsicherheit bringt dringend notwendige Investitionen für den Gebäudebestand und Heizungen völlig zum Erliegen – mit fatalen Folgen für das Klima. Wir fordern das Wirtschafts- und das Bauministerium auf, mit einer bundesweiten Sanierungsoffensive auf das Urteil zu reagieren.“

Urteil zur Landnutzung

Auch das schriftliche Urteil zur Landnutzung (LULUCF-Sektor) zeige laut DUH, dass die Bundesregierung ihren Verpflichtungen nicht ausreichend nachkomme. Um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen, müsste sie dringend verbindliche und konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Natürliche Klimasenken sind ein entscheidender Bestandteil auf dem Weg zur Klimaneutralität. Unsere Ökosysteme müssen massiv gestärkt werden, um ihre überlebenswichtigen und klimawirksamen Funktionen aufrechtzuerhalten. Aus dem Urteil geht klar hervor, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, frühzeitig und transparent den Strukturwandel in der Landnutzung zu gestalten. Statt eine Revision anzustreben, müssen nun überfällige Schritte für die nasse Bewirtschaftung von Mooren und die Reduktion des Holzeinschlags ergriffen werden. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, rennt uns die Zeit weiter davon.“

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hier.

www.duh.de