HeizkostenV: Verbrauchserfassung für Wärmepumpen jetzt Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2024 gelten Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV), die die Abrechnung von Wärme und Warmwasser in Mehrfamilienhäusern neu regeln. Jetzt müssen Vermieter auch Wärmepumpen-Heizungen verbrauchsabhängig abrechen so wie es bereits für Erdgas- und Heizölkessel oder Fernwärme schon lange gilt.

Handwerker und eine Kundin stehen vor einer Wärmepumpe für Mehfamilienhaus und schauen gemeinsam in eine Broschüre.
Ab 1. Oktober müssen Vermieter Heizkosten, die beim Betrieb einer Wärmepumpen-Heizung entstehen, verbrauchsabhängig abrechnen. Das Wärmepumpen-Privileg ist ab sofort in der der Novelle der HeizkostenV gestrichen. – © Deumess e.V. – Die mittelständischen Messdienstunternehmen

Darauf weist Deumess hin, ein Netzwerk von Messdienstunternehmen. Die Änderungen der Gesetzesnovelle für die Wärmepumpe würde noch mehr Transparenz in der Wärme- und Warmwassernutzung bringen, so der Verein mittelständischer Unternehmen. Bisher sah § 11 der HeizkostenV eine Ausnahmeregelung für Wärmepumpen vor. Vermieter in Mehrfamilienhäusern, in denen zu mindestens 50 % eine Wärmepumpe heizt, waren nicht verpflichtet, Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Dieses sogenannte Wärmepumpen-Privileg entfällt ab Oktober.

HeizkostenV: Neue Regeln für Wärmepumpen

Die Änderungen der HeizkostenV regeln sowohl die Verpflichtung zur Abrechnung als auch die Verpflichtung zu Ausstattung mit dafür benötigten Erfassungsgeräten neu. Dazu hat Deumess eine Übersicht erstellt:

• In § 7 der HeikostenV sind entsprechend die „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“ als umlagefähige Kosten ergänzt.

• Wärmepumpen werden in § 9 explizit als Energiequelle genannt. Deren Kosten müssen auch für die gemeinsame Erzeugung von Wärme und Warmwasser verteilt werden.

• In § 11 entfällt das Wärmepumpen-Privileg, indem die Heizgeräte aus der Liste der Ausnahmen gestrichen sind, für die keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen muss.

• Gemäß der Änderung von § 12 müssen Gebäude, in denen Wärmepumpen heizen, zudem bis spätestens Ende September 2025 mit entsprechenden Zählern nachgerüstet werden, um die verbrauchsabhängige Abrechnung überhaupt zu ermöglichen.

Statement Deumess

„Die neuen Regelungen sind ein logischer Schritt, um die Energieeffizienz auch bei Versorgungskonzepten der Zukunft weiter zu verbessern. Durch die verbrauchsabhängige Abrechnung von Wärmepumpen schaffen wir mehr Transparenz und Anreize, den Stromverbrauch zu senken“. Das sagt Hartmut Michels, Vorstand des Deumess e. V.

Deumess ist laut eigener Angabe der mitgliederstärkste Verein für die digitale Erfassung und Verarbeitung energetischer Daten in Deutschland. Rund jede fünfte Wohnung in Deutschland erhält Energiedienstleistungen eines Netzwerk-Mitgliedes.

www.deumess.de