BImSchV: Alte Kachel- und Kaminöfen bis Jahresende tauschen

Zum 31. Dezember 2024 endet die Austauschfrist für veraltete Kachel- und Kaminöfen gemäß der 1. BImSchV. Darauf weisen der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) hin. Die Verbände beantworten aktuelle Fragen zu diesem Thema:

Schornsteinfegerin vor modernen Holzofen. Sie öffnet die Ofentür. Im Hintergrund gestapelte Holzscheite
Aus für alte Öfen bis Ende 2024: Aber nicht alle sind betroffen. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen beantworten Ofenbesitzern alle Fragen dazu. – © ZIV
Einzelfeuerstätte in moderner Wohnumgebung
Durch moderne Verbrennungstechnik sind heutige Holzfeuerstätten deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als Altgeräte. – © HKI

Ende 2024 läuft die vorerst letzte Frist der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV) in der 2. Stufe ab. Die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ legt Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten fest, z. B. für Kamin- und Kachelöfen oder Heizeinsätze. Hält ein Ofen gemäß Typenprüfung die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid nicht ein oder fehlt ein entsprechender Nachweis, muss er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgetauscht, technisch nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Auch die Messung eines Schornsteinfegers ist möglich.

Der HKI rät zur umgehenden Modernisierung, da der Stichtag mitten in der Heizsaison liegt und die Betriebserlaubnis automatisch erlischt.

Welche Öfen sind betroffen?

Wichtig zu wissen: Diese Regelung ist nicht neu, es tritt ein bereits seit vielen Jahren beschlossenes Gesetz in Kraft. Die aktuelle Austauschstufe betrifft alte Einzelfeuerstätten mit Zulassungen bis zum 21. März 2010. Diese Öfen dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 1. BImSchV entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen, die im Zeitraum 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 errichtet wurden und die geforderten Grenzwerte nicht einhalten. Diese Werte sind für Staub: 0,15 g/m³ und Kohlenmonoxid: 4 g/m³. Hält ein Ofen die Grenzwerte ein, besteht kein Handlungsbedarf.

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen die Grenzwerte einhält?

Wer sich unsicher ist, ob sein Ofen die geforderten Grenzwerte einhält, kann auf dem Typenschild (meistens auf der Rückseite des Ofens) sowie in den Herstellerunterlagen nachsehen. Ofenbesitzer können auch direkt beim Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachfragen. Er hat die Feuerstätte in seinem Kehrbuch erfasst und führt regelmäßig die vorgeschriebene Feuerstättenschau durch.

Sollten dennoch Unsicherheiten bestehen, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletsofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und Gerätenamen und deren wesentlichen Eigenschaften aufgelistet.

Was tun, wenn der Ofen zu alt ist?

Ist der eigene Holzofen betroffen, erlischt die Betriebserlaubnis automatisch. Diese Feuerstätte muss der Besitzer daher bis Ende 2024 Jahres stilllegen oder modernisieren. Also entweder gegen eine neues, modernes Gerät austauschen oder mit einem Feinstaubschutz nachrüsten. Zu dieser Emissionsminderungsmaßnahme zählen der Einbau von Katalysatoren oder Staubabscheidern. Je nach Modell können Staubabscheider entweder im Rauchabzug, im Schornstein oder an der Schornsteinmündung installiert werden. Insbesondere bei handwerklich aufwendig errichteten Wohnraumfeuerstätten kann laut HKI die Nachrüstung die bessere Alternative zu Abriss und Neuaufbau sein. Der neue Ofen muss dann vom Schornsteinfeger gemessen oder nachgerüstet werden.

Der ZIV weist darauf hin, dass Nachrüstung und Messung nur noch bis Ende des Jahres 2024 möglich sind. Ein außer Betrieb genommener Ofen hingegen kann auch nach Ablauf der Frist noch ersetzt werden. Wichtig: Für den neuen Ofen gelten dann jedoch strengere Grenzwerte und geänderte Anforderungen an die Schornsteinhöhe.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, laut HKI sind einige Geräte von der Sanierungspflicht ausgenommen. Ältere Öfen, die in Betrieb sind und nachweislich bereits die 1. Stufe der BImSchV entsprechen, genießen Bestandsschutz. Diesen haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten und Badeöfen sowie offene Kamine, die der Betreiber nur gelegentlich nutzt.

Wer überwacht die Modernisierung?

Im Sinne der Umwelt empfiehlt der HKI den Kauf eines neuen Ofens. Moderne Feuerstätten heizen effizienter und benötigen weniger Brennstoff. Nach Ablauf der Frist laut BImSchV kontrolliert der Schornsteinfeger bei seiner regelmäßigen Feuerstättenschau die Umsetzung.

Lieber austauschen oder nachrüsten?

Das hängt laut ZIV vom Einzelfall ab. Allerdings empfiehlt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks eher den Austausch gegen einen modernen, emissionsarmen und effizienteren Ofen als eine Nachrüstung. Ob eine Nachrüstung technisch oder baulich überhaupt möglich ist, kann der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger feststellen. Interessant ist dies beispielsweise für fest verbaute Feuerstätten oder für Öfen, die der Besitzer aus bestimmten Gründen behalten möchte.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Sollten nach Ablauf der Frist noch Öfen in Betrieb sein, die die Grenzwerte nachweislich nicht einhalten, so ist der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger angehalten, dies im Rahmen der Feuerstättenschau der zuständigen Behörde zu melden. Er selbst legt keinen Ofen still.

Gibt es ab dem Jahr 2025 eine allgemeine Filterpflicht für alle Öfen?

Laut HKI: Nein!“ Der Einbau von Feinstaubfiltern sei weder jetzt, noch ab 2025 vorgeschrieben. Sämtliche Aussagen oder Berichte in dieser Richtung sind falsch. Mitunter fordern lediglich einzelne Kommunen, dass Neugeräte mit Staubminderungstechnik ausgerüstet sind.

Mehr Informationen unter:

www.schornsteinfeger.de und ratgeber-ofen.de