Zwei Fachkräfte aus dem Kosovo für SHK-Betrieb

Seit 2020 können auch im Handwerk internationale Fachkräfte nach Deutschland einreisen und dort arbeiten. Der Betrieb Wagemann & Zabeli Sanitär u. Heizungstechnik aus Erkrath bei Düsseldorf hat zwei internationale Fachkräfte eingestellt. Burim Delijaj und Latif Zabelaj hatten einen erfolgreichen Start im Betrieb von Sulja Zabeli und Tobias Wagemann.

Anerkannte Fachkräfte im SHK-Handwerk: Burim Delijaj (l.) und Latif Zabelaj.
Anerkannte Fachkräfte im SHK-Handwerk: Burim Delijaj und Latif Zabelaj (v. l.). – © Unternehmen Berufsanerkennung / ZWH e. V.

Latif Zabelaj, ein Neffe von Sulja Zabeli, hat im April 2024 die volle Gleichwertigkeit seiner kosovarischen Ausbildung erhalten. Zuvor hatte bereits Burim Delijaj eine Anpassungsqualifizierung im Betrieb durchlaufen. Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsanerkennung und der Anpassungsqualifizierung sind sie nun Teil des Teams. Auf der Suche nach Fachkräften ist der Betrieb Wagemann & Zabeli also im Ausland fündig geworden. Der Fachkräftemangel im SHK-Handwerk führte zu dem Entschluss, neue Wege bei der Fachkräftegewinnung zu gehen.

Latif Zabelaj hat im Kosovo eine Ausbildung im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik gemacht und ist so dem Vorbild seines Onkels gefolgt. Mit einer Teilanerkennung seines Abschlusses ist er nach Deutschland gekommen. In der Anpassungsqualifizierung haben die beiden Fachkräfte die Unterschiede zwischen ihrem kosovarischen Abschluss und der deutschen Qualifikation ausgeglichen. Mit Abschluss dieser Maßnahme haben sie die volle Anerkennung erhalten.

Betriebliche Unterstützung

Auf dem Weg zur vollen Berufsanerkennung haben die beiden Kollegen große Unterstützung durch den Betrieb erfahren. Von der Ankunft im Betrieb über gemeinsame Behördengänge bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten mit Kollegen, beim Fußballspielen oder beim gemeinsamen Essen im Café – die neuen Kollegen konnten sich auf die Unterstützung verlassen. Sulja Zabeli ist die Atmosphäre im Team wichtig: „Das sind letztendlich Menschen, die ihre Familien, ihre Gewohnheiten und ihre Heimat zurücklassen, und sie müssen sich in erster Linie wohlfühlen.“

Im Berufsanerkennungsverfahren wurde der Betrieb von der Anerkennungsberatung der Handwerkskammer Düsseldorf unterstützt. Die BQFG-Beraterin Mariangela Pierri beriet die beiden Geschäftsführer zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens und erstellte den Qualifizierungsplan für die Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen für Burim Delijaj und Latif Zabelaj. „Die Zusammenarbeit mit Wagemann & Zabeli war von Anfang an sehr gut. Die Anpassungsqualifizierung ist für die Handwerksbetriebe sehr wichtig, um die fachliche Eignung der Fachkräfte auf den Standard unserer hiesigen Fachkräfte zu bringen.“ Sulja Zabeli und Tobias Wagemann freuen sich über die nun voll anerkannten Fachkräfte, die jetzt im Betrieb langfristig beschäftigt werden können: „Auch anderen Betrieben können wir nur nahelegen, diesen Weg zu gehen.“

Neues Fachkräfteeinwanderungsrecht seit 2023

Bereits seit 2020 können anerkannte Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland einreisen und einen Aufenthaltstitel erwerben, um im Handwerk zu arbeiten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Jahr 2020 wurde 2023 durch „Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ weiterentwickelt und ergänzt. Dadurch eröffnen sich neue Wege, welche die Einwanderung und Beschäftigung von internationalen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten weiter erleichtern sollen.

Zwei Änderungen sind für Handwerksbetriebe von besonderem Interesse:

Zum einen musste bisher die Fachkraft das Verfahren zur Anerkennung des ausländischen Abschlusses aus dem Ausland einleiten, denn der Anerkennungsbescheid war die Voraussetzung für die Beantragung eines Einreisevisums. Seit März 2024 ist es mit der Anerkennungspartnerschaft möglich, das Anerkennungsverfahren erst einzuleiten, wenn die internationale Fachkraft sich bereits in Deutschland befindet. Das hat den Vorteil, dass die Fachkraft schneller einreisen und beschäftigt werden kann und Beratungsangebote vor Ort nutzen kann. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:

Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Fachkraft und Arbeitgeber, ein staatlich anerkannter Berufsabschluss auf Basis einer mindestens 2-jährigen Ausbildung, Deutschkenntnisse A2 sowie eine qualifizierte Beschäftigung und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Zum anderen besteht seit März 2024 zudem die Möglichkeit, Personen mit ausgeprägter Berufserfahrung, die über einen im Ausland staatlich anerkannten Abschluss sowie eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren verfügen, direkt für nicht-reglementierte Tätigkeiten zu beschäftigen. Diese Personen können auch ohne vorherige formale Anerkennung ihres Berufsabschlusses ein Visum erhalten, wenn in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegen und vom deutschen Arbeitgeber nach tariflichen Bestimmungen oder ein bestimmtes Mindestgehalt gezahlt wird (2024: 40.770 Euro brutto Jahresgehalt). Zusätzlich müssen ein Arbeitsvertrag und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Bei Fragen zu ausländischen Qualifikationen können sich Betriebe von den BQFG-Stellen der Handwerkskammern beraten lassen und z. B. um eine Einschätzung hinsichtlich eines ausländischen Berufsabschlusses bitten. Bei weitergehenden Fragen zum Aufenthaltsrecht und zur Fachkräfteeinwanderung können Betriebe sich in den meisten Bundesländern an Zentralstellen für Fachkräfteeinwanderung wenden, ggf. auch an die lokale Ausländerbehörde.

Zusätzliche Informationen

Weitere gesetzliche Änderungen sind u. a.:

  • Chancenkarte: Im Juni 2024 wurde für internationale Fachkräfte die Möglichkeit zur Arbeitsplatzsuche auf Basis eines Punktesystems eingeführt.
  • Seit November 2023 gilt: Bei einer vollen Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist eine Beschäftigung auch unabhängig von der Ausbildung möglich. Fachkräfte mit voller Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses können dann für jede qualifizierte Tätigkeit in Deutschland beschäftigt werden.

Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA)

Das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) informiert über die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung und die Chancen der Berufsanerkennung mithilfe von Unterstützungsangeboten wie Online-Seminare, Filme und Informationsmaterialien. Das Projekt UBA wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

www.unternehmen-berufsanerkennung.de

www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz