KWKG-Novelle: Grüne Kraft-Wärme-Kopplung stärken

Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sollte die Politik nach einer Überarbeitung ab 2026 bis 2035 verlängern, fordert der Verband BEE in seinem aktuellen Positionspapier. Vorher sei die Fördersystematik auf zukunftsfeste grüne Anlagenkonzepte umzustellen.

Grüne Fernwärmeleitung in Landschaft
In einem Positionspapier an die Bundespolitiker fordert der BEE das KWKG bis 2035 zu verlängern. Vorher sei die KWK-Förderung auf grüne Anlagenkonzepte umzustellen. – © BEE/wilhei/pixabay

„Moderne Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen produzieren als regenerative Kombi-Kraftwerke sauber und effizient Strom und Wärme. Für die kommunalen Wärmenetze bieten sie sich damit ebenso an wie für das klimaneutrale Stromsystem, indem sie als dezentrales Back-up eine wichtige Flexibilitätsoption zum Ausgleich von Wind- und Sonnenstrom bieten“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).

Und weiter: „Das Potenzial klimafreundlicher KWK liegt laut Szenarien des BEE bei ca. 9 GW installierter elektrischer KWK-Leistung auf Basis von Wasserstoff und synthetischem Methan und 18-27 GW auf Basis von Biogas und fester Biomasse. Um dieses Potenzial zu heben, muss im Rahmen der KWKG-Novellierung die Fördersystematik von grau auf grün gestellt werden.“

KWKG mindestens bis Ende 2030

Der BEE fordert, für bestehende KWK-Systeme Anreize zu schaffen für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger. Für die Förderung eines strommarktgeführten Betrieb, sollte der Gesetzgeber die bestehenden Flexibilitätsanforderungen erhöhen. Der Verband sieht für die Branche die Notwendigkeit das KWKG mindestens bis Ende 2030 zu verlängern, „damit die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtiger Bestandteil des Strom- und Wärmesystems nicht ausfällt.“

Forderungen zur KWK-Förderung

• Neue Förderzusagen sollten nur noch „zukunftsfeste“ Anlagenkonzepte mit einem Mindestanteil von erneuerbarer Wärme im angeschlossenen System erhalten. Dieser Mindestanteil sollte sich schrittweise auf 100 % erhöhen.

• Alle erneuerbaren Energien sollten auf den EE-Mindestanteil anrechenbar sein, d. h. der Ausschluss von Biogas und fester Biomasse und die Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biomethan-KWK sei zu streichen und auch Grüner Wasserstoff und grüne Wasserstoffderivate auf den EE-Mindestanteil sollte anrechenbar sein.

• Es fehle an Anreizen für bestehende KWK-Systeme. Hier seien höhere EE-Anteile zu integrieren, wobei eine Finanzierung über die KWK-Umlage zu vermeiden sei.

Finanzierung über Bundeshaushalt

Darüber hinaus sollte die Politik das KWKG analog zum EEG nicht durch eine Umlage auf den Endkundenstrompreis, sondern über den Bundeshaushalt finanzieren. Das entlaste den Endkundenstrompreis und setze zusätzliche Anreize zur Nutzung strombasierter Technologien im Gebäude- und Verkehrssektor, insbesondere Wärmepumpen und batterieelektrische Antriebe.

Übersicht zum Positionspapier auf der Homepage des BEE.

BEE-Positionspapier zum KWKG als PDF-Download.

www.bee-ev.de