Heizungsförderung läuft trotz Ampel-Aus

Kunden können weiterhin Anträge für KfW-Förderkredite- und Zuschussprogramme stellen, teilt die Förderbank KfW mit. Auch der SHK-Fachverband Baden-Württemberg weist darauf hin, dass die Heizungsförderung weiterläuft. Tipp: Sanierungswillige sollten noch vor Jahresende einen Antrag stellen.

Geldscheine, Schriftzug Fördergelder, Kugelschreiber und Brille
Experten empfehlen: Wer für den Heizungstausch Fördermittel beantragen will, sollt es noch bis Jahresende tun. – © Adobe Stock/Butch

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FVSHKBW) bezieht sich auf Aussagen des Wirtschaftsministers Robert Habeck. Wer seine Heizung in den kommenden Jahren modernisieren will, sollte möglichst vor Jahresende einen Förderantrag einreichen, rät Hauptgeschäftsführer Wolfgang Becker. So sichert man sich für die nächsten drei Jahre die attraktive Förderung, die wohl nie wieder so gut sein wird wie jetzt.

Statement KfW zur Heizungsförderung

In einer aktuellen Stellungnahme zu den Auswirkungen der politischen Lage auf die KfW-Förderung teilt die Kreditanstalt mit: „Alle von der KfW bereits zugesagten Förderkredite und Investitionszuschüsse behalten ihre Gültigkeit, dafür benötigte Bundesmittel sind reserviert. Kunden können auch weiterhin Anträge für bestehende Förderkredit- und Zuschussprogramme stellen.“ Aber verbindliche Aussagen für 2025 kann die KfW nicht machen.

Der letzte Schritt im Fahrplan zur Heizungsförderung ist am 27. November 2024 gestartet. Ab dem Datum können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ihre Nachweise digital im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen.

Aufruf Fachverband

Der FVSHKBW ruft alle Hausbesitzer, die über eine Heizungsmodernisierung in den nächsten Jahren nachdenken, dazu auf, noch vor Jahresende den Antrag für einen Heizungstausch bei der KfW einzureichen. Wer jetzt einen Antrag einreicht, hat große Chancen, auch eine Förderzusage zu erhalten. Mit dieser hat er dann drei Jahre Zeit für die Umsetzung zum Beispiel bei einem Einbau einer Wärmepumpe.

Hintergrund der Empfehlung des Fachverbands ist das Aus der Ampel-Koalition und der bislang nicht beschlossene Bundeshaushalt für 2025. Für 2024 weist der FVSHKBW darauf hin, dass das Förderbudget für 2024 bereits beschlossen und somit gesichert ist. Für die BEG stehen 2024 insgesamt 16,74 Milliarden Euro zur Verfügung, die noch längst nicht ausgeschöpft sind. Auch über das Jahr 2024 hinaus kann die Förderung weiterhin gelten, bis das Budget erschöpft ist. Darauf hatte auch Wirtschaftsminister Robert Habeck mehrfach hingewiesen. Zum Vergleich: 2023 wurden Förderanträge im Umfang von knapp 10 Milliarden Euro bewilligt.

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