Änderungen für Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen

Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen müssen u. a. Pflichten und Vorgaben beachten, die in der novellierten F-Gase-Verordnung formuliert sind, die seit März 2024 in Kraft ist. Da der Großteil der Anlagen F-Gase als Kältemittel verwendet, sind diese (und deren Betreiber) unmittelbar von der Verordnung betroffen.

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet mehrere Seminare zu Betreiberpflichten beim Umgang mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen an.
Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet mehrere Seminare zu Betreiberpflichten beim Umgang mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen an. – © BFS Maintal

Die Verbote und Beschränkungen der europäischen F-Gase-Verordnung sollen die Emissionen der treibhauswirksamen fluorierten Kältemittel (F-Gase) reduzieren. Manche Vorgaben gelten bereits seit März 2024, andere sind seit dem 1. Januar 2025 zu berücksichtigen.

Die Reduzierung der F-Gase geschieht u.a. durch eine kontinuierliche Verknappung der zur Verfügung stehenden jährlichen Gesamtmenge von HFKW-Kältemitteln („Quotenreduzierung“). Dazu kommen Inverkehrbringungsverbote von Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen, die F-Gase enthalten, und Verwendungsverbote von bestimmten F-Gasen für Wartungs- und Servicearbeiten. Neben den bereits seit März 2024 gültigen Vorgaben müssen ab Januar 2025 weitere Aspekte beachtet werden. Eine Übersicht mit den wichtigsten Inhalten der novellierten F-Gase-Verordnung finden Sie hier: https://t1p.de/t2a06.

Änderungen 2025

  • Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) von 2500 oder mehr wird auch für die Instandhaltung oder Wartung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit kleinen Füllmengen verboten. Recyceltes oder wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen. Das betrifft z.B. das weit verbreitete Kältemittel R404A (GWP 3922).
  • Die Inverkehrbringungsverbote werden verschärft. So ist es jetzt verboten „in sich geschlossene Kälteanlagen“ (mit Ausnahmen von Kühlern), die F-Gase mit einem GWP > 150 enthalten, in Verkehr zu bringen. Gleiches gilt für Mono-Splitklimageräte oder Wärmepumpen mit weniger als 3 kg Kältemittel-Füllmenge, die nur noch mit einem Kältemittel mit einem GWP < 750 befüllt sein dürfen.
  • Es gibt geänderte Kennzeichnungspflichten für Anlagen, die F-Gase enthalten. Die Pflicht wurde auf weitere Kältemittel ausgedehnt (z.B. Anlagen mit dem Kältemittel R1234yf).
  • Die Menge der H-FKW, die jährlich in der EU neu auf den Markt gebracht werden darf, wird gegenüber 2024 reduziert. Dies kann zu Engpässen und Preissteigerungen führen.
  • Im Laufe des Jahres 2025 wird die an die neue F-Gase-Verordnung angepasste nationale Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Kraft treten, in der beispielsweise die hierzulande gültigen Vorgaben für die Erlangung von Zertifizierungen für den Umgang mit Kältemitteln konkretisiert werden.

Vorgaben für den Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen

Neben diesen Änderungen stellen zahlreiche weitere europäische Verordnungen und Normen sowie die nationale Gesetzgebung die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen vor umfassende Aufgaben. Nachfolgend finden Sie einige Vorgaben, welche beim Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen beachtet werden müssen:

  • VDI 6022 – Hygieneprüfung an Klimaanlagen, Verdampfern etc.,
  • Betriebssicherheitsverordnung – Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung,
  • F-Gase-Verordnung – Dichtheitsprüfungen und Protokollpflichten,
  • Chemikaliengesetz – legaler Bezug von Kältemitteln,
  • DGUV-Vorschriften – Elektrische Prüfung,
  • 42. BImSchV – Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen,
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Energetische Inspektion gemäß § 74-78.

Empfehlung: Weiterbildungsangebote nutzen!

Um auf dem neuesten Stand der Dinge im Bereich Kälte- und Klimatechnik zu bleiben, sollten Betreiber die Schulungsangebote namhafter und neutraler Fachschulen nutzen. Zu diesen gehört die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik mit ihren Standorten in Maintal (Hessen), Harztor (Thüringen) und Leonberg (Baden-Württemberg).

Folgende Seminare sind dabei zu empfehlen. In allen wird auch die F-Gase-Verordnung behandelt.

  • „Instandhaltung kälte- und klimatechnischer Anlagen – Betreiberverantwortung“: Mit diesem Seminar werden Betreiber von kälte- und klimatechnischen Anlagen in die Lage versetzt, die Notwendigkeit, Qualität und Umfang von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten zu beurteilen. www.bfs-kaelte-klima.de/bildung/seminar/M6-2025
  • „Gesetze, Vorschriften und Normen für Verantwortliche und Entscheidungsträger bei Planung und Ausführung von kälte- und klimatechnischen Anlagen; Schwerpunkt Sicherheit und Umwelt“: Teilnehmer werden mit den wichtigsten Regeln hinsichtlich der Anlagensicherheit, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes vertraut gemacht.www.bfs-kaelte-klima.de/bildung/seminar/M1A-2025
  • „Sachgerechter Umgang und umweltgerechte Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen in der Kälte-Klima-Technik“: Zum Schutz der Umwelt ist der sachgerechte Umgang mit Kältemitteln und anderen Betriebs- und Hilfsstoffen erforderlich. Im Seminar werden die gesetzlichen Randbedingungen sowie die theoretischen und praktischen Grundlagen vermittelt. www.bfs-kaelte-klima.de/bildung/seminar/V1-2025
  • Auffrischungsseminar zum Umweltpass in Theorie und Praxis – neues Wissen zu Kältemitteln und Umwelt“: Das Auffrischungsseminar behandelt vorrangig die technischen und gesetzlichen Neuerungen. Es wird dazu ständig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. www.bfs-kaelte-klima.de/bildung/seminar/V3-2025

Seminarreihe der Bundesfachschule

Für Betreiber ist zudem die Seminarreihe der Bundesfachschule zum Thema Wärmepumpen relevant. Sie wird 2025 an allen BFS-Standorten angeboten werden.

www.bfs-kaelte-klima.de