Kälte- und Klimaverbände zum neuen Vergabebeschleunigungsgesetz

BIV, FGK und VDKF haben sich in Stellungnahmen zum Vergabebeschleunigungsgesetz an die politischen Entscheider im Bundesrat und Bundestag gewandt. Der Entwurf zum Gesetz wurde am 6. August 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Neben Zustimmung gibt es auch Kritik.

Im Hintergrund 5 stehende Aktenordner, im Vordergrund ein liegender, blauer Ordner mit Aufdruck Ordnerrücken "öffentliche Ausschreibungen"
Kritik des BIV, FGK und VDKF: Im neuen Vergabebeschleunigungsgesetz sollten die „verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit“ bestehende EU-Standards nicht übertreffen. Neue nationale Regelungen würden mehr statt weniger Bürokratie bedeuten. – © AdobeStock/Coloures-Pic

Bund, Länder und Kommunen vergeben Aufträge in Milliardenhöhe, beispielsweise um Schulen oder Straßen in Schuss zu halten. Manche Vergaberegeln verlangsamen das Verfahren. Das Kabinett hat nun den Entwurf eines neuen Vergabebeschleunigungsgesetzes beschlossen.

Die führenden Organisationen der Kälte- und Klimabranche begrüßen den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (PDF Gesetzesentwurf vom BMWE). Dessen Ziel ist, die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler zu gestalten. Ebenso sollen die Zugangshürden für den Mittelstand sowie die Bürokratie gesenkt werden. Bedenken haben die Fachverbände jedoch, weil das Gesetz vorsieht, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen zu treffen.

TGA-Klimaschutz: EU-Standards reichen aus

BIV, FGK und VDKF betonen, dass sie den Klimaschutz bei der öffentlichen Vergabe ausdrücklich unterstützen. Zugleich weisen sie darauf hin, dass im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung für weniger CO2-Emissionen bereits klare europäische Regelungen greifen. Dazu zählen die Ökodesign-Anforderungen, die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und die 2024 novellierte F-Gase-Verordnung. Diese Vorgaben leisten schon heute einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Zusätzliche nationale Anforderungen dürften aus Sicht der Verbände jedoch nicht über die bestehenden EU-Standards hinausgehen.

Die Kälte- und Klimaverbände kritisieren, dass durch neue nationale Anforderungen effiziente Technologien außen vor bleiben könnten – obwohl diese maßgeblich zur CO₂-Reduktion beitragen. Das widerspreche nicht nur den Klimazielen der Bundesregierung, sondern auch ihrem Anspruch auf Technologieoffenheit. Zudem sei der „wirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Haushaltsmitteln“ gefährdet. Anstatt das Vergaberecht zu vereinfachen, würden zusätzliche Vorschriften den Aufwand erhöhen, öffentliche Ausschreibungen unattraktiver machen und Handwerksbetrieben die Teilnahme erschweren.

Die gemeinsame Stellungnahme zum beschlossenen Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetz haben diese Verbände verfasst: der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) – www.biv-kaelte.de, der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) – www.fgk.de und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) – www.vdkf.de.