Gesetze, Energiekosten, Förderung: Was 2026 für SHK-Branche wichtig wird

Ob Heizung, Energiepreise oder Förderung – 2026 bringt viele Neuerungen für das SHK-Handwerk. Von der 65-%-EE-Pflicht über geänderte Förderprogramme und neue Gesetze bis zur kommunalen Wärmeplanung. Ein Überblick dazu, was sich ändert und worauf Betriebe vorbereitet sein sollten.

Grafik mit Schriftzug 2026
2026 stehen einige Veränderungen für die SHK-Branche rund um Energiekosten, Förderungen und Gesetze an. Was schon beschlossen ist und was noch kommt im Text. – © Si/KI-generiert

Spätestens ab 1. Juli 2026 greift in Großstädten die Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Vorgabe ist an das Vorliegen der Wärmeplanungen gekoppelt, die derzeit überall in Arbeit sind. Großstädte müssen ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 beschlossen haben. Kleinere Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Dort, wo Kommunen bereits früher ihre Wärmeplanung verabschiedet haben, greift die Regelung bereits ab Verabschiedung der Wärmeplanung.

Fossiles Heizen wird noch teurer

Parallel dazu steigen für Heizöl- und Erdgasheizungen die laufenden Kosten, da der nationale CO2-Preis bereits zu Jahresbeginn auf 55 bis 65 Euro pro Tonne erhöht wird. Bei einem Satz von 65 Euro verteuert sich Heizöl um rund 20 Cent pro Liter, Erdgas um etwa 1,4 Cent pro kWh. Für einen durchschnittlichen Haushalt können so schnell zweistellige bis mehrere hundert Euro Mehrkosten pro Jahr entstehen – abhängig vom Verbrauch.

Speziell für den Gaspreis gibt es für 2026 Änderungen. Einerseits fällt die Gasspeicherumlage weg. Die Gasanbieter sind verpflichtet, die Ersparnis durch das Wegfallen der Umlage nun ebenfalls weiterzugeben. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr zahlt demnach rund 70 Euro weniger.

Andererseits wird es zeitgleich auch Preiserhöhungen geben, denn in vielen Regionen steigen die Gasnetzentgelte. Im Durchschnitt beträgt die Preiserhöhung 0,28 Cent pro kWh – das sind ca. 55 Euro bei 20.000 kWh Jahresverbrauch. Je nach Netzgebiet kann es aber auch deutlich mehr oder weniger sein.

Bis Ende 2026 müssen außerdem sämtliche Heiz- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sein. Nach Installation der Technik besteht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation für Mieter. Bei Verstößen drohen Mietminderungsrechte.

Weniger Förderung für neue Heizungen und Gebäudeeffizienz

Die Förderung für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen will die Bundesregierung grundsätzlich auch 2026 fortsetzen. Aufgrund der angespannten Situation des Bundeshaushaltes ist laut Immobilienverband Deutschland (IVD) damit zu rechnen, dass 2026 das Budget für die Förderung neuer Heizungen und Gebäudeeffizienz sinken wird. Es könnten so für die Förderung höhere Anforderungen zu erfüllen sein oder längere Warte- und Prüfzeiten entstehen.

Neu bei Förderung von Wärmepumpen: Um im Sinne der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) förderfähig zu sein muss die Geräuschemission von Luft-/Wasser-Wärmepumpen ab 2026 zehn Dezibel unter dem jeweils geltenden gesetzlichen Grenzwert liegen. Bisher lag die benötigte Differenz lediglich bei fünf Dezibel.

Abschied vom Heizungslabel

Ab 2026 entfällt eine bekannte Pflicht. Schornsteinfeger müssen keine Effizienzlabel mehr auf alte Heizungen kleben. Das nationale Heizungslabel sollte seit 2017 Eigentümerinnen und Eigentümer dazu bewegen, ineffiziente Anlagen auszutauschen – die erhoffte Wirkung blieb jedoch aus.

Strompreis soll sinken

Gute Nachrichten für Betriebe und Haushalte: Der Bund stellt 2026 insgesamt 6,5 Mrd. Euro bereit, um die Netzentgelte zu senken. Laut co2online sollen die Stromkosten im Durchschnitt um rund 2,2 Cent pro kWh sinken. Das sind etwa 65 Euro Ersparnis bei einem Verbrauch von 3.000 kWh im Jahr. Wie stark die Entlastung tatsächlich ausfällt, hängt aber vom jeweiligen Netzgebiet und vom Stromanbieter ab. Denn die Versorger sind nicht verpflichtet, die gesenkten Entgelte vollständig weiterzugeben. In vielen Fällen lohnt es sich, die Preise zu vergleichen und den Tarif zu wechseln. Hier zur Stromtarifsuche bei co2online

PV-Anlagen: Weniger Einspeisevergütung, Steuervergünstigung bleibt

Wer ab Februar 2026 eine neue Photovoltaikanlage installiert, bekommt für eingespeisten Strom etwas weniger Geld. Die Einspeisevergütung sinkt erneut um rund 1 % pro kWh. Für neue Anlagen wird es damit noch wichtiger, den erzeugten Solarstrom möglichst selbst zu nutzen oder in einem Speicher zwischenzulagern. Das erhöht die Wirtschaftlichkeit und macht unabhängiger von Strompreisschwankungen.

Langfristig will die Bundesregierung das Fördersystem umbauen. Geplant ist u. a., die Vergütung bei negativen Strompreisen auszusetzen. Auch Modelle wie Direktvermarktung oder sogenannte Differenzverträge könnten künftig eine größere Rolle spielen – selbst für kleinere Dachanlagen.Gut zu wissen: Bestehende Anlagen sind von den Änderungen nicht betroffen. Wer bereits Solarstrom einspeist, erhält seine vereinbarte Vergütung weiterhin für 20 Jahre.

Die steuerliche Förderung für Photovoltaikanlagen bleibt 2026 zunächst bestehen, so dass Eigentümer weiterhin von steuerlichen Erleichterungen beim Betrieb kleinerer PV-Anlagen profitieren können.Mehr über Neuerung 2026 lesen Sie unserem Beitrag „Neuerungen 2026 für PV-Anlagen“.

Umsetzung EPBD noch offen

Die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) muss bis spätestens Ende Mai 2026 in deutsche Gesetzgebung umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, diese Umsetzung gemeinsam mit der Reform des GEG vorzunehmen. Ziel der EPBD ist, dass der Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestandes bis 2030 um mindestens 16 Prozent sinken muss, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Für Nichtwohngebäude werden Sanierungspflichten ab 2030 eingeführt. Des Weiteren enthält die EPBD neue Vorgaben zu Solarpflichten, Gebäudeautomation und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Welchen Ansatz die Bundesregierung für die Umsetzung wählen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Zudem plant die EU eine Standardisierung und Weiterentwicklung der Energieausweise. Eine sofortige Austauschpflicht ist nicht vorgesehen. Der IVD empfiehlt jedoch, bei Verkauf oder Neuvermietung einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, wenn der vorhandene Ausweis älter als zehn Jahre ist.

Kommt Rückbau der Gasnetze?

Da die Gasnetze wegen der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien mittelfristig teilweise zurückgebaut werden, sollen 2026 Regelungen für einen geordneten Rückbau ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Der IVD rät Gasverbrauchern, 2026 die jeweilige lokale Wärmeplanung genau zu verfolgen und darauf zu achten, ob und wo diese langfristig noch Gasnetze (z.B. für Wasserstoff und Biogas) vorsieht. Wo dies nicht der Fall ist, ist in den nächsten 10 bis 15 Jahren ein Rückbau der Gasnetze zu erwarten.

Förderung barrierefreie Bäder startet neu

Nach einer Pause bringt die Bundesregierung 2026 die Förderung für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zurück. Geplant sind wieder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, etwa für bodengleiche Duschen, breitere Türen oder Treppenlifte. Für das KfW-Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) sind nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) 50 Mio. Euro vorgesehen.

Die Erfahrung aus früheren Jahren zeigt: Die Nachfrage ist hoch, die Mittel oft schnell ausgeschöpft. Wer einen Umbau plant, sollte sich frühzeitig informieren und zügig beantragen, sobald die Programme starten.

Quellen: www.ivd.net und www.co2online.de