Läuft an: Prüfpflicht für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern

Schon laufende Wärmepumpen-Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten müssen laut geltendem GEG regelmäßig zwei Jahre nach Inbetriebnahme geprüft werden. Die ersten Anlagen sind im Januar 2026 unter die Prüfpflicht gefallen. Prüfen dürfen SHK-Handwerker sowie weitere Fachkräfte mit Prüf-Berechtigung und spezieller Fortbildung.

Zwei Installateure an Außengerät Luft-Wasser-Wärmepumpe
Wärmepumpen in größeren Gebäuden müssen nach zwei Jahren Betrieb gecheckt werden. Erste Anlagen fallen seit Januar 2026 unter die Prüfpflicht. – © BWP/www.waermepumpe.de

Gebäudeeigentümer müssen die Wärmepumpen-Anlagen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens aber zwei Jahre nach der Inbetriebnahme, untersuchen lassen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Nur Fortbildung berechtigt zum Prüfen

Fachleute wie SHK-Anlagenbauer, Schornsteinfeger, Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker oder Energieberatende dürfen die Prüfungen durchführen. Sie müssen jedoch eine Fortbildung absolviert haben, in der die Prüfung von Wärmepumpen ein Bestandteil ist. Das Ergebnis der Prüfung wird schriftlich dokumentiert.

Neue Prüfpflicht nach GEG

Die Regelung betrifft wassergeführte Luft-/, Wasser-/, und Sole-Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 in größeren Gebäuden ab sechs Wohnungen eingebaut wurden. Sie gilt auch für Gebäudenetze mit mindestens sechs angeschlossenen Wohneinheiten. Gesetzliche Grundlage ist der Paragraf 60a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Prüfung soll einen effizienten Betrieb sicherstellen. Ausgenommen sind Brauchwasser-Wärmepumpen und Luft-/Luft-Wärmepumpen sowie Wärmepumpen, die einer Fernkontrolle unterliegen.

Prüfung sichert effizienten Anlagenbetrieb

Die Prüfpflicht für Wärmepumpen stellt sicher, dass die Anlage effizient läuft und nicht unnötig Strom verbraucht. Sie erfolgt nach der ersten Prüfung alle fünf Jahre. Zum Umfang gehören unter anderem das Überprüfen der Regelparameter wie Heizkurve, Heizgrenztemperatur und Pumpeneinstellung sowie der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs.

Fachpersonen werten zudem die Jahresarbeitszahl aus und geben Hinweise zur Optimierung, falls größere Abweichungen zu den erwarteten Werten auftreten. Die Hinweise umfassen das Verhalten der Kunden, die Optimierung der Heizungsanlage bis zu möglichen Verbesserungen an der Gebäudehülle. Auch Kältemittelfüllstand, elektrische Anschlüsse und die Außeneinheit stehen auf der Liste. Stellen die Fachleute einen Optimierungsbedarf fest, ist dieser innerhalb von einem Jahr umzusetzen.

www.zukunftaltbau.de