Prüfpflicht 2026 für größere Heizungsanlagen von 2010

Für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten besteht nach (noch) geltendem Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Pflicht zum Heizungscheck. Darunter fallen Gas-, Öl- und Holzheizungen, die im Laufe des 16. Betriebsjahres zu überprüfen sind. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser Größe gilt eine separate Prüfpflicht.

Hausbesitzerin und Energieberaterin im Heizungskeller. Die Fachkraft berät zur Rohrdämmung
Bei der Heizungsprüfung klären Fachleute auch, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos ist. – © Zukunft Altbau/Daniel Döbler

Heizungsanlagen, die 2010 eingebaut wurden, fallen daher noch 2026 unter die Prüfpflicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.Zeit bis Ende September 2027 haben Heizungen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 installiert wurden. Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solche, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen, sind von dieser Regel ausgenommen. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser Größe gilt eine separate Prüfpflicht.

Überblick Termine für den Heizungscheck

Laut Paragraf 60b GEG ist es für Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten Pflicht, die Heizungsanlage im Haus nach mehreren Jahren von Fachleuten überprüfen zu lassen. Die Termine für die verpflichtende Wartung sind gestaffelt, je nach Alter der Heizungsanlage, wie folgende Beispiele zeigen:

Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 16 Jahren geprüft sein.

  • Einbau im Oktober 2009: Prüfung musste bis September 2025 erfolgt sein.
  • Einbau im April 2010: Prüfung bis März 2026
  • Einbau im September 2010: Prüfung bis August 2026

Für Anlagen mit Einbau bis 30. September 2009 gibt es insgesamt noch etwas mehr Zeit für die Prüfung und zwar bis 30. September 2027. Finden die Fachleute bei der Prüfung heraus, dass die Anlage optimiert werden muss, sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, diese Maßnahmen wiederum innerhalb eines Jahres durchführen zu lassen.

Heizungscheck im Detail

Bei der Heizungsprüfung klären SHK-Handwerker, Energieberatende oder Schornsteinfeger zunächst, ob die Heizungsregeleinstellungen zur Nutzung im Gebäude passen. Des Weiteren prüfen sie, ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Sie testen auch, ob sich die Vorlauftemperatur absenken lässt und eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist. Schließlich checken sie, ob die Dämmung der Rohrleitungen. Ist die Regelung richtig eingestellt, werden die einzelnen Räume des Hauses konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt. Die Heizungskurve und Zeitprogramm ist für effizientes Heizen einzustellen.

Prüfpflicht: Frühzeitig um Termin kümmern

Hausbesitzer können die Prüfung ihrer Heizungsanlage mit einem bereits vereinbarten Termin wie beispielsweise der Heizungswartung, der Feuerstättenschau oder dem Kaminkehrtermin kombinieren. Es ist auch erlaubt, sich die Prüfung während eines hydraulischen Abgleichs bestätigen zu lassen. Mit Blick auf die Fristen ist empfiehlt Zukunft Altbau den Immobilienbesitzern, sich frühzeitig um einen Termin zum Heizungscheck zu kümmern.

www.zukunftaltbau.de