Barrierefreies Bad: KfW-Förderung startet wieder durch

Das Bundesbauministerium (BMWSB) stellt dem KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ 2026 insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse, wie z. B. für altersgerechte Bäder, können ab dem 8. April 2026 direkt bei der KfW beantragt werden.

Barrierefreie Badausstattung mit bodenebener Dusche, behindertgerechtem WC und Waschtisch, vom Rollstuhl unterfahrbar. Desweiteren Stützgriffe am WC und in Dusche sowie Klappsitz in der Dusche.
Barrierefreies Bad von Geberit, ausgestattet u. a. mit bodenebener Dusche, Klappsitz, höhenverstellbarem WC und unterfahrbarem Waschtisch. Für altergerechte Bäder gibt es jetzt wieder einen Investitionszuschuss von der KfW. – © Geberit

Wie Jahresende 2025 angekündigt, kehrt die KfW-Förderung für barrierefreies und altersgerechtes Bauen wieder zurück und damit die Bezuschussung für den Einbau von barrierefreien und seniorengerechten Bädern. Der ZVSHK hatte im Vorfeld mehr Fördergeld gefordert, was aber unberücksichtigt blieb.

Bis zu 2.500 Euro für barrierefreies Bad

Mit dem neu aufgelegten Programm fördert der Staat bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, um Barrieren im Gebäudebestand reduzieren zu können, wie z. B. der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Die Zuschüsse erhalten Eigentümer als auch Mieter.

Für einzelne Maßnahmen wie einem Badumbau werden Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) erteilt. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen. Die KfW weist darauf hin, dass die Zuschussförderung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln steht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Zur Homepage der KfW mit den Informationen zur Förderung hier.

Barrierefreier Badumbau: Welche Maßnahmen werden gefördert?

Für den altersgerechten Badumbau sind zahlreiche Einzelmaßnahmen möglich. Dazu gehören unter anderem:

  • Einbau einer bodengleicher Dusche
  • Eine Badewanne mit niedriger Einstiegshöhe, mit Türeinstieg oder Liftsystem
  • Montage von Haltegriffen
  • Ein Waschbecken, das Beinfreiheit bietet oder höhenverstellbar ist
  • Austausch eines herkömmlichen WC gegen ein Dusch-WC
  • Verbreiterung von Bewegungsflächen
  • Rutschhemmende Bodenbeläge

Auch Förderkredite machen Barrierefreiheit möglich

Zusätzlich zum geschenkten Geld des Förderprogramms 455-B bietet die KfW auch zinsgünstige Förderkredite für Barrierereduzierung an mit dem Kredit Nr.159 „Altersgerecht Umbauen“. Details dazu sind hier bei der KfW veröffentlicht.

www.bmwsb.bund.de