Komplexität, Redundanzen, Widersprüche und der Ruf nach Vereinfachung von TGA-Normen sind groß. Wie dies gelingen kann,
ohne dass diese an Qualität und Rechtssicherheit verlieren, dieser Frage ging eine Gesprächsrunde aus Fachleuten mit Beteiligung der Si-Redaktion nach.
Im Sommer 2025 riefen die Professoren Michael Schaub und Alexander Floß in Diskussionsbeiträgen und Gremienvorträgen zur Vereinfachung von Normen und Richtlinien in der TGA auf. BTGA, FGK sowie die (Technischen) Hochschulen Mittelhessen, Biberach und Coburg führten auf diesen Impuls hin Anfang Februar 2026 gemeinsam mit einem Vertreter der Si einen interdisziplinären Workshop mit Experten aus Planung, Hochschulen, Verbänden und der Normungsarbeit durch.
Ziel der informellen Veranstaltung war es, konkrete Richtlinienprojekte abzustimmen, um der wachsenden Anzahl der Richtlinien in der TGA sowie dem entstandenen Ungleichgewicht zwischen Komplexität bzw. Aufwand und der Genauigkeit der Berechnungsergebnisse zu begegnen. Hintergrund für diese Initiative ist eine seit Jahren zu beobachtende Entwicklung: Die Zahl der technischen Regelwerke und Normen steigt kontinuierlich an – trotz politischer Bekenntnisse zum Bürokratieabbau. So sind dem Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik
(NHRS) beim DIN derzeit rund 300 Normen zugeordnet. Aus dem VDI-Fachbereich TGA kommen rund 200 weitere hinzu.

Zu viele und zu komplexe technische Regelwerke
In den letzten 15 Jahren stieg das Volumen der relevanten Richtlinien um etwa 25 %. Damit nicht genug: Auch inhaltliche Dopplungen und teils widersprüchliche Anforderungen haben zugenommen. Besonders deutlich zeigt sich das bei der Berechnung von Heiz- und Kühllasten, der Energiebilanzierung sowie bei der Interpretation und Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mithilfe der DIN V 18599.
Alle Verfahren basieren auf gleichartigen Rechenprinzipien, unterscheiden sich aber zum Teil erheblich bei den Randbedingungen und Parametern. Doppelarbeit und Fehler beim Datenaustausch sind die Folge. Die zunehmende Regeldichte und Komplexität führt bei Planern, Anlagenbauern und Betreibern und nicht zuletzt im Fachhandwerk zu Unsicherheit, Mehraufwand, Haftungsrisiken und letztlich auch zur Resignation. Die Forderung nach einer „Vereinfachung“ liegt daher nahe. Doch dem stehen zahlreiche organisatorische und regulatorische Hemmnisse gegenüber.
Der Workshop diente dazu, konkrete Konsolidierungspotenziale zu identifizieren und sollte keinesfalls als Pauschalkritik an der Normung missverstanden werden. Wunsch ist es vielmehr, elementare
Doppelregelungen oder Unklarheiten systematisch aufzuarbeiten –
idealerweise mit dem Ziel, betreffende Normen mittelfristig zusammenzuführen, zu modularisieren oder anwenderfreundlicher zu strukturieren. Dazu sollen auch technische Werkzeuge zur Normenanwendung diskutiert werden.
Arbeitstreffen von Normungsexperten
Der Workshop, zu dem sich 14 Branchenexperten, Vertreter aus den drei Richtlinienbereichen Heizlast, Kühllast und energetische Bewertung sowie von Verbänden und Softwarehäusern, in den Räumen des ITGA Hessen in Frankfurt am Main trafen, verstand sich als Auftaktveranstaltung für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage: Wie können die zentralen TGA-Normen künftig so gestaltet und vermittelt werden, dass sie in der Praxis hilfreich und anwendbar sind – ohne an Qualität und rechtlicher Sicherheit zu verlieren?
Ein Schwerpunkt dieses ersten Treffens war dann auch die thermisch-energetische Bilanzierung (Heizlast, Kühllast und Energiebedarf) im deutschen, europäischen und internationalen Umfeld. Als positives Moment für eine mögliche Vereinfachung sahen die anwesenden Fachleute, von denen die meisten selbst in der Normungsarbeit aktiv sind, die ohnehin anstehende Überarbeitung vieler Normen.

Sorgt die Normenvielfalt für Rechtssicherheit?
Ganz so einfach ist die selbstgestellte Aufgabe jedoch nicht. Denn neben den Normensetzern spielen auch andere beteiligte Kreise eine wichtige Rolle. Die beiden wichtigsten sind der Staat, der in seinen Gesetzen und Verordnungen auf Normen verweist, sowie die Rechtsprechung, die ein gewichtiges Wort dabei mitzureden hat, ob eine Norm oder Richtlinie als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen ist oder nicht.
In diesem Zusammenhang wurde auch darüber diskutiert, inwieweit die Rechtsprechung einer Vereinfachung der Normen entgegenstehen könnte. Ein konkretes Beispiel zeigt, wie komplex die Thematik ist. So muss ein Vermieter seinen Mietern eine Mindestraumtemperatur von 20 °C in den Wohnungen dauerhaft sicherstellen. Dies erschwert die Möglichkeiten zur Energieeinsparung und konkret die Installation in der Leistung kleiner dimensionierter Wärmeerzeuger. Wäre etwa, z. B. bei kurzzeitigem Extremfrost, eine Reduzierung der Wohnungstemperatur auf 19 °C oder 18 °C zugelassen, ließen sich Kosten einsparen, die auch im Sinne der Wärmewende wären.
- Doch wann dürfte eine Mindesttemperatur abgesenkt werden?
- Und wo setzt man dann die Grenze, ohne die Taupunkttemperatur zu unterschreiten und so Schäden an der Bausubstanz – Stichwort Schimmelbildung – zuzulassen?
Normen und Richtlinien sind hier wichtige Vorgabengeber. Zugleich können sie auch als Innovationsbeschleuniger dienen. Etwa wenn
nach einer Überarbeitung strengere, aber technisch mögliche Anforderungen vorgegeben werden, sind Unternehmen verstärkt dazu angehalten, die Weiterentwicklung ihrer Produkte voranzutreiben. Viele Vorgaben kommen jedoch auch aus der Europäischen Union und müssen dann in nationales Recht überführt werden. Auch hier geht es um Rechtssicherheit.
DIN V 18599 – energetische Gebäudebewertung
So konnten Planer bisher normgerecht bei der Planung eines Gebäudes wählen, ob man den Schwerpunkt auf eine gute Gebäudehülle oder eine gute Anlagentechnik legt, um die Anforderungen der elf Teile umfassenden DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ zu erfüllen. Doch die anspruchsvollen Vorgaben in der 2025 novellierten EPBD als europäische Direktive und im bereits heute noch geltenden GEG, das auf diese „Mutter“ aller Gebäudetechnik-Normen verweist, tendieren zunehmend dazu, im Sinne einer Vermeidung von CO2-Emissionen und einer Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden beide Schwerpunkte gleichermaßen zu verlangen. Es heißt also nicht mehr gute Gebäudehülle oder gute Anlagentechnik, sondern gute Gebäudehülle und gute Anlagentechnik!
Prognose contra Nutzerverhalten
Gesetze und Verordnungen verweisen bisher auf Normen, sodass Genehmigungsfähigkeit und Förderfähigkeit einer Maßnahme von diesen abhängen. Dies gilt etwa für die DIN V 18599, die erst im Oktober 2025 als überarbeitete DIN TS 18599 veröffentlicht wurde. Es gibt nun eine Diskrepanz zwischen Normungsgeber und Verordnungsgeber, da diese bislang noch nicht baurechtlich eingeführt wurde. Denn im noch nicht neu novellierten GEG, das künftig voraussichtlich Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen soll, wird noch auf die bisher gültige Ausgabe verwiesen.
Doch bedarf es einer mit allen Tabellen und Anhängen 1.500 Seiten umfassenden Norm, um heute noch neu bauen zu können, oder könnte man das nicht einfacher haben? Auch dieser Fragestellung widmete sich die Expertenrunde. Wie zu erwarten war, gibt es nicht die eine einfache Antwort. Denn die Norm hat ihre Berechtigung, da sie in der Praxis erprobt ist und nach wie vor funktioniert. Dagegen werden Umfang und Komplexität durchaus auch von den Experten kritisch gesehen. Die Probleme sind erkannt.
Planungsvereinfachung contra effizientere Wärmeerzeugung
Doch es kommt noch mehr dazu: Mit der Schwerpunktsetzung auf Wärmepumpen als Wärmeerzeuger in der Haus- und Gebäudetechnik werden in Teilen auch genauere Planungen erforderlich, was möglicherweise zu einer stundengenauen Auslegung der Heizlast führen könnte, um Strombedarf und Wärmebedarf besser aufeinander abzustimmen und die Stromnetze zu entlasten. Hier bietet die DIN EN ISO 52016 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ die Möglichkeit einer thermischen Bilanzierung auf Stundenbasis. Wird es also gar nichts mit der Vereinfachung? Noch ist den am Gespräch beteiligten Kreisen allerdings keine kommerzielle Software bekannt, die diese Norm in eine einfach zu lösende Arbeitsaufgabe am Computer ermöglicht.
- Ist das dann das einfache Gebäude, wie es derzeit von der Politik gefordert wird und als Gebäudetyp E bezeichnet wird, eine zukunftsfähige Lösung?
- Wie rechtssicher kann ein Gebäudetyp E festgelegt werden, zumindest bis zum ersten Urteilsspruch eines Gerichtes?
- Ist ein Gebäudetyp E konform zu den anerkannten Regeln der Technik?
Die Entwicklung muss eher dahin gehen, dass einfache und möglicherweise auch standardisierte Gebäude, vom Einfamilienhäuschen bis zum großen Mehrfamilienhaus, einfacher ausgelegt werden können. Eine thermisch-energetische Gebäude- und Anlagensimulation, die für sehr ähnliche Gebäude gilt, müsste nicht jedes Mal neu durchgeführt werden. Noch mehr Möglichkeiten bieten Vorfertigung und Standardisierung.
Ist manche Genauigkeit übertrieben?
Im Rahmen der Gesprächsrunde wurde auch darüber diskutiert, dass so manche in den Normen und Richtlinien aufgezeigten Vorgaben für das Bauen über das Ziel schießen könnten. Doch diese aus den Normen zu streichen, könnte ebenfalls der falsche Weg sein. Denn viele Vorgaben haben ihre Berechtigung in Forschung, Entwicklung und Prüflaboren etwa. Aber nicht jede Nachkommastelle, um es überspitzt zu formulieren, muss bei der Errichtung eines Gebäudes berücksichtigt werden. Denn im realen Betrieb hat der Nutzer eines Gebäudes mit seinem Verhalten einen deutlich größeren Einfluss auf Energieeinsparung, Behaglichkeit und Komfort. Dies kann einen in der Auslegung errechneten Gebäudeparameter als Einflussfaktor um ein Mehrfaches übertreffen. Ein eingängiges Beispiel dafür ist eine stundenlange Fensterlüftung an kalten Wintertagen, ohne die Thermostateinstellung zu reduzieren.
Wer übernimmt die Aufgabe?
Doch wer kann nun eine Vereinfachung der Normen und eine Reduzierung der Normenvielfalt konkret leisten?
Es gibt mehrere Regelsetzer:
- DIN mit Normen,
- VDI mit Richtlinien,
- DVGW mit Richtlinien sowie
- Branchenverbände mit Arbeitsblättern.
Welche aber sind nun von entscheidendem Einfluss und gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik? In diesen Verfahren hat das DIN den
Vorteil, dass es über die nationale Normungsarbeit hinaus an der Erarbeitung europäischer und internationaler Normen mitwirkt. Doch sind hier alle Interessengruppen angemessen beteiligt? Oder dauert es manchmal einfach zu lange, bis ein DIN-Ausschuss eine Norm verabschiedet? Wie geht man mit dem wichtigen Instrument der Einsprüche um? So müssen bei der im Verlauf des Gesprächs genannten DVGW-Richtlinie W 551-1 die bis zu 2.000 Einsprüche erst einmal abgearbeitet werden.
Eine Norm für alle TGA-Aufgaben?
Andererseits sind sich die in der Gesprächsrunde beteiligten Kreise einig, dass es keine einzelne übergreifende Norm geben wird, die alle Aspekte der Technischen Gebäudeausrüstung abdecken kann. „Normen lassen sich vereinfachen, aber nicht durch eine neue Supernorm ersetzen“, so ein deutliches Statement. Als sinnvoller wird ein modularer Ansatz gesehen. Denn jede Norm hat ihre eigene Sichtweise auf ein Thema. Doch konnte es in diesem ersten Aufschlag noch nicht darum gehen, tiefer ins Detail zu gehen. Einig ist man sich jedoch dahingehend, dass drei Punkte zu erfüllen
sind:
- Vereinfachung und teilweise Rückführung auf verständliche mathematische Formeln, die die Physik sauber abbilden,
- verbesserte Verständlichkeit und
- eine Straffung auf eine begrenzte Seitenzahl.
Hilfreich könnte es dabei sein, Redundanzen zu verringern. Vielleicht reicht manchmal einfach ein Verweis auf eine entsprechende Schwesternorm? Auch eine Weiterentwicklung für unterschiedliche Anwender wie Planer, Fachhandwerker, Hersteller und Institute wäre denkbar.
Und auch die Komplexität könnte reduziert werden. Muss zwingend jeder Fall abgebildet werden, auch einer, der nur in einem von tausend Fällen vorkommt? Oder sollten solche Sonderfälle einfach gesondert betrachtet werden?

Hier wird eine Chance gesehen, Bauen ein Stück weit günstiger zu machen, indem Komplexität reduziert und Planungsleistungen vereinfacht werden. Das würde auch dem Mangel an Arbeitskräften, dem sich die Branche ebenfalls stellen muss, Rechnung tragen.
Zwischenfazit
Wichtig ist vor allem, dass dieses Treffen stattgefunden hat. Denn es war mehr als nur eine Gesprächsrunde von Experten aus Planung, Hochschulen, Verbänden und der Normungsarbeit. Es war ein Zeichen des Aufbruchs. Es ist höchste Zeit, in der Normen- und Richtlinienarbeit gegenzusteuern und so einem ebenfalls notwendigen Bürokratieabbau zuvorzukommen, um die Wertschätzung der mit viel Sachverstand und Engagement ausgearbeiteten Normen und Richtlinien langfristig zu erhalten.
Ein Ziel für das weitere Vorgehen könnte es sein, ein einheitliches Rechenverfahren zu entwickeln, das die Basis für alle drei Berechnungen – Kühllast, Heizlast, Energiebedarf – legt. Das würde es auch erleichtern, die Softwarelösungen vergleichbarer aufzubauen. Ein Open-Source-Kern würde es den Softwareanbietern darüber hinaus erleichtern, einheitlicher vorzugehen.
Denn bislang lassen die Normen in ihren Vorgaben großen Spielraum bei der Interpretation. Das führt zu einer teils unterschiedlichen Auslegung in den Rechenprogrammen und damit zu den in der Branche bekannten voneinander abweichenden Ergebnissen in verschiedenen Softwarelösungen.
Einfach, verständlich, anwendbar
Dennoch sind sich die Beteiligten der Gesprächsrunde im Klaren darüber, dass es auch künftig eine Koexistenz von mehreren Regelwerken zur Gebäude-Bilanzierung geben wird. Die Diskussion wurde sachlich, lebhaft, intensiv und teils auch kontrovers, jedoch stets ausgewogen geführt. Es wurde gemeinsam um einen Konsens gerungen, mit dem alle zufrieden sein können und dennoch das Ziel der Vereinfachung nie aus den Augen verloren wurde. Und auch wenn die Ansätze für das weitere Vorgehen teilweise unterschiedlich sind, ist man sich in der Zielsetzung einig:
- Die Nachvollziehbarkeit für Anwender wiederherstellen,
- Methodiken angleichen u. vereinfachen,
- künftig eine Doppelarbeit durch redundante Regelwerke auf nationaler Ebene vermeiden sowie die
- Interoperabilität der Eingabegrößen herstellen.
Damit einhergehend ist eine inhaltliche Straffung geplant, sodass die Regelwerke letztlich weniger Seiten umfassen sollen.
Klare Ziele im Blick
Die Teilnehmer des interdisziplinären Workshops haben bei ihrem ersten Treffen entschieden, das Ziel einer Vereinfachung der Normen gezielt anzugehen. Das betrifft die gesamte Technische Gebäudeausrüstung (TGA). So haben die Verbände Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), figawa e. V. (figawa), Deutscher Verband für Facility Management e. V. (gefma) und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bereits im August 2024 die technischen Grundanforderungen der
Trinkwasserinstallation in den Blick genommen.
Nun ist es ein wichtiges Ziel, einen Kreis aus den Reihen der Verbände aufzubauen, der sich frühzeitig mit den Regelsetzern abstimmt und damit grundlegend klärt, was wo wie zu regeln ist. Um möglichst schnell auf dem Weg voranzukommen, Normen und Richtlinien insbesondere für die Anwender aus Planung und Praxis zu vereinfachen, soll dieses Ziel in einem ersten Schritt konkret am Beispiel der Normen zu Heizlastberechnung
(DIN/TS 12831-1), Kühllastberechnung (VDI 2078) und energetischer Bewertung (DIN TS 18599) angegangen werden.
Denn das „Verhältnis von Genauigkeit zu Aufwand ist nicht mehr gegeben“. Ziel ist eine grundlegende Methodik – angedacht auf Stundenbasis, da dies für eine Software kein Problem darstellt –, die dann für Heizlast und Kühllast gleichermaßen gilt. Damit sollen parallele Strukturen in der Normung künftig vermieden werden. Dabei liegt „der Schlüssel in der Physik“, wie ein Teilnehmer deutlich machte.
Weiteres Treffen in Vorbereitung
Bei einem derart komplexen Thema, das über das deutsche Normungs- und Richtlinienwesen hinaus auch die komplexe europäische Normenarbeit nicht unberücksichtigt lassen darf, bedeutet das Ziel einer Normenvereinfachung eine große Herausforderung. Es sind daher keine kurzfristigen Resultate zu erwarten, da weitere betroffene Kreise eingebunden werden sollen und die Abstimmung national wie europäisch aufwendig ist. Dennoch soll das Ziel intensiv weiter verfolgt werden. Ein weiteres Treffen ist daher bereits in Vorbereitung. In diesem Sinn ist auch eine engere Abstimmung
in der Normenarbeit der Verbände denkbar. Dies wäre ein Vorteil in der Außenwirkung, der auch die Politik beeindrucken dürfte.
Dieser Beitrag ist zuerst in der Si 4/2026 erschienen.