KfW-Programm „Erneuerbare Energien Plus“ für Unternehmen gestartet

Die KfW bietet seit dem 18. Juni eine neue Förderung für erneuerbare Energien. Das Programm „Erneuerbare Energien Plus (570)“ soll Investitionen in die Energiewende flexibler und gezielter finanzieren. Gefördert werden u. a. Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, Speicherlösungen sowie Kraft-Wärme-Kopplung.

PV-Anlage auf Fabrikdach
Der neue KfW-Kredit 570 schließt eine Finanzierungslücke für Erneuerbare-Energien-Projekte abseits der EEG-Förderung. Er richtet sich an die Industrie, KMU und Stadtwerke. – © Martiposa/AdobeStock

Das Programm „Erneuerbare Energien Plus“ ergänzt die bestehende Produktfamilie in diesem Bereich. Mit dem Angebot finanziert die KfW Unternehmensinvestitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus regenerativen Energiequellen sowie in Energiespeicher. Sowohl der Erwerb neuer Anlagen als auch die Modernisierung bestehender Anlagen sind förderfähig. Pro Vorhaben steht ein Kredithöchstbetrag von bis zu 150 Mio. Euro zur Verfügung. Unternehmen jeder Größe können den Förderkredit ab dem 18. Juni 2026 über einen Finanzierungspartner ihrer Wahl beantragen.

Förderung der Vermarktung von Strom

Das Programm unterstützt die Vermarktung von Strom über sogenannte Direktlieferverträge. Dabei ist der Verkauf des erzeugten Stroms nicht durch staatliche Förderungen wie die Einspeisevergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgesichert, sondern ausschließlich über Vereinbarungen zwischen Stromerzeugern und anderen Marktteilnehmern. Insgesamt befindet sich der marktbasierte Ausbau noch in der Entwicklungsphase und Finanzierungspartner sind mit mehr Komplexität konfrontiert als im regulierten Marktsegment. „Erneuerbare Energien Plus“ adressiert die dadurch entstehenden Hemmnisse und schafft verlässliche Planungssicherheit.

Melanie Kehr, für die Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: „Mit attraktiven Finanzierungsbedingungen, insbesondere für Projekte mit Stromvermarktung über Direktlieferverträge, sendet das neue Förderprogramm ‚Erneuerbare Energien Plus‘ ein wichtiges Signal in den Markt und stärkt den Zugang zu grünem Strom für Industrie und Mittelstand. Außerdem setzen wir klare Anreize für den Einstieg in neue, nachhaltige Lösungen für Strom und Wärme sowie die Modernisierung bestehender Anlagen.“

Förderbedingungen

Die Förderung ist an keinen Mindestkreditbetrag gebunden und kann in Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Auch Globaldarlehen an Landesförderinstitute oder die Kombination mit anderen Fördermitteln sind möglich. Davon ausgenommen sind Anlagen, die bereits eine Förderung nach dem EEG, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung erhalten. Der Investitionsort der förderfähigen Maßnahmen kann innerhalb der EU sowie im Vereinigten Königreich und Norwegen liegen.

Detaillierte Produktbedingungen und tagesaktuelle Zinskonditionen sind abrufbar unter: www.kfw.de/570