Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme prüfen

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen müssen sicherstellen, dass von ihren Anlagen keine Gesundheitsgefahren ausgehen. Darauf weist die Sachverständigenorganisation Dekra aus aktuellem Anlass hin.

Verdunstungskühlanlagen können zu einer Gesundheitsgefahr werden, wenn sie nicht regelmäßig geprüft und gewartet werden. Daran erinnert die Sachverständigenorganisation Dekra vor dem Hintergrund der jüngsten Legionellen-Infektionswelle in Basel.
Verdunstungskühlanlagen können zu einer Gesundheitsgefahr werden, wenn sie nicht regelmäßig geprüft und gewartet werden. Daran erinnert die Sachverständigenorganisation Dekra vor dem Hintergrund der jüngsten Legionellen-Infektionswelle in Basel. – © Dekra

Ein Legionellen-Ausbruch in Basel mit 28 Erkrankten und einem Todesfall alarmierte kürzlich Behörden und Öffentlichkeit. Auslöser der Infektionswelle war, nach jetzigen Erkenntnissen, Wasserdampf mit legionellenhaltigen Wassertröpfchen aus zwei Verdunstungskühlanlagen auf dem Dach eines Bürogebäudes. Auch in Deutschland kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Legionellen-Infektionen, die durch Verdunstungskühlanlagen auf oder an Gebäuden verursacht wurden.

Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme sind sicherheits- und umweltrelevante Anlagen. Wer als Betreiber die Wartung, Hygieneüberwachung und wiederkehrende Überprüfungen vernachlässigt, erhöht das Gesundheitsrisiko für Beschäftigte, Bewohner und Anwohner und setzt sich rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken aus, warnt die Prüfgesellschaft Dekra.

Prüfpflichten gesetzlich streng geregelt

Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) verpflichtet die Betreiber zu regelmäßigen Überprüfungen. Diese müssen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A erfolgen. Dabei geht es nicht nur um eine Sichtprüfung. Im Rahmen einer Überprüfung werden unter anderem betrachtet:

  • die Anlagendokumentation, Gefährdungsbeurteilung und Betriebstagebücher,
  • Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Störungsdokumentation,
  • hygienisch relevante Anlagenteile wie Tropfenabscheider, Wasserverteilung, Füllkörper, Lüfter und Auffangwannen,
  • die Einhaltung der vorgesehenen Betriebsparameter,
  • Nutzwasseranalysen einschließlich der Untersuchung auf Legionellen (dies beinhaltet auch die Betrachtung der allgemeinen Koloniezahl und die Einhaltung von Prüf- und Maßnahmenwerten) sowie
  • Anzeige- und Informationspflichten.

Nach Befunden Maßnahmen zügig umsetzen

Betreiber sollten zunächst klären, ob ihre Anlagen in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen und wann die jeweils nächste Überprüfung ansteht. Ebenso wichtig sind ein aktuelles Betriebskonzept, regelmäßige Wartungen und Inspektionen, geschultes Bedienpersonal sowie die konsequente Auswertung von Laborergebnissen. Auffällige Messwerte müssen bewertet und erforderliche Maßnahmen unverzüglich umgesetzt werden, so die Experten der Dekra.

Dekra-Sachverständige unterstützen Betreiber

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Dekra unterstützen Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen dabei, durch die Überprüfung der Anlagen den Anforderungen nach der 42. BImSchV nachzukommen. Dank ihrer Bestellung verfügen sie nachweislich über eine besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und Eignung. Darüber hinaus sind diese Sachverständigen auch hygienisch fachkundige Personen nach VDI 2047 und damit auch mit dem hygienegerechten und sicheren Betrieb der Anlagen vertraut.

www.dekra.de/de/kuehlanlagen/