Neue Verbändevereinbarung regelt sichere Installation von PV-Anlagen

Zum 1. September wurde die Verbändevereinbarung PV der Gewerke Elektro, SHK und Dachdecker sowie der BG BAU und der BG ETEM erweitert und unter Beteiligung zweier neuer Verbände und einer weiteren Berufsgenossenschaft neu gefasst. Der ZVSHK, bislang mit dem Klempnerhandwerk beteiligt, bringt zudem das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in die Vereinbarung ein.

Zwei Monteure bei der Installation von PV-Modulen auf einem Ziegeldach
Sichere PV-Installation: Die neue gewerkeübergreifende Vereinbarung regelt die Arbeiten rund um Photovoltaikanlagen. – © Hermann/stock.adobe.com
Logos der beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften
Alle an der aktuellen Verbändevereinbarung beteiligten Handwerkerverbände und Berufsgenossenschaften. – © ZVEH

Klare Zuständigkeiten, abgestimmte Qualifikationen und verbindliche Arbeitsabläufe: Seit 2024 bietet eine gemeinsame Vereinbarung Handwerksbetrieben einen verlässlichen Rahmen für die sichere gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.

Die Vereinbarung, der bislang der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Zentralverband Sanitär, Heizung Klima (ZVSHK) sowie die zugehörigen Berufsgenossenschaften – die Berufsgenossenschaft BAU (BG BAU) und die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) – angehören, wurde zum 1. September 2026 auch von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), dem Bundesverband Metall sowie der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unterzeichnet.

PV: Mehr Sicherheit und klare Zuständigkeiten

Ziel der neu gefassten Vereinbarung zur Installation von PV-Anlagen ist es, die Sicherheit bei der Installation zu erhöhen. Dafür haben die Verbände die Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen definiert.

Die EuP-Schulung ist Voraussetzung für den Einsatz als EuP bei der Errichtung von PV-Anlagen. Die Schulung stellt sicher, dass Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken einzelne, in der Vereinbarung beschriebene elektrotechnische Tätigkeiten – so etwa den Anschluss der PV-Module – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht ausführen können.

Für Kunden hat die Vereinbarung den Vorteil, dass sie einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner haben. Zugleich können die Leistungen der an der Installation einer PV-Anlage beteiligten qualifizierten Fachunternehmen klar aufeinander abgestimmt werden.

Muster-Nachunternehmerverträge überarbeitet

Wie bisher ergänzen Musternachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen die neu aufgesetzte Vereinbarung. Danach übernimmt eine Elektrofachkraft gegenüber der EuP für PV-Anlagen die erforderliche Fach- und Führungsverantwortung für Leitung und Aufsicht. Arbeiten auf der AC-Seite des Wechselrichters oder an anderen elektrischen Bauteilen bleiben Elektrofachkräften vorbehalten. Arbeiten an der Elektroanlage dürfen grundsätzlich nur von einem zugelassenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Dieser Betrieb muss in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein (§ 13 Abs. 2 NAV).

Zusammenarbeit der Gewerke gesichert

Mit der Vereinbarung, die laut ZVEH das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit der Gewerke und der Berufsgenossenschaften ist, bekennen sich die Beteiligten zu höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Jeder Betrieb fokussiert sich auf seine Kompetenzen und kann die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit entsprechend absichern.

Stimmen zur Vereinbarung

„Die E-Handwerke zeigen mit dieser Vereinbarung ihre Bereitschaft, einen Beitrag zu effizienten Prozessen zu leisten“, so Stefan Ehinger, Präsident des ZVEH: „Dass sich nun auch die Holz- und Metallbauer einem bewährten und von den Verbänden und Berufsgenossenschaften anerkannten Verfahren anschließen, verdeutlicht den Stellenwert, den Arbeitsschutz und Qualität innerhalb unserer Gewerke besitzen.“ 

„Photovoltaik ist längst Teil moderner Gebäudetechnik. Deshalb ist es richtig, dass auch SHK-Betriebe klar definierte Arbeiten bei der Installation übernehmen können. Die Vereinbarung schafft dafür einen verlässlichen Rahmen: mit eindeutigen Zuständigkeiten, abgestimmten Qualifikationen und klaren Grenzen zwischen den Gewerken. Das erleichtert die Zusammenarbeit auf der Baustelle und gibt den Kunden Sicherheit“, sagt Michael Hilpert, Präsident des ZVSHK.

Unterlagen beim ZVEH und ZVSHK

Die neu gefasste Vereinbarung, die Schulungsinhalte, die Muster-Nachunternehmerverträge sowie weitere Dokumente stehen in „Mein E-Handwerk“ unter www.mein-ehandwerk.de (Log-in erforderlich) und dort unter „Recht und Tarif“ -> Hilfestellungen / Musterformulierungen (Bereich „Nachunternehmervertrag PV: Gemeinsame PV-Anlagenerrichtung mit anderen Gewerken“) zum Download bereit.

Weiterbildungsangebote des ZVSHK zum Thema unter: www.zvshk.de/weiterbildung

Quelle: Bundesverband Metall, Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB, ZVDH, ZVEH, ZVSHK, BG BAU, BG ETEM, BGHM