Die Günzburger Steigtechnik GmbH hat rund um die Änderungen der Leiter-Normen DIN EN 131-1/2 und DIN EN ISO 14122 eine große Service-Offensive für seine Kunden und die Partner im Handel gestartet.
Mit speziellen Sonderdrucken und Mailings, einer übersichtlichen Darstellung im neuen Steigtechnik-Ratgeber 2017 sowie einem Normenservice auf der eigenen Homepage bringt das Unternehmen Licht ins Dunkel und informiert seine Kunden und Geschäftspartner über den aktuellen Stand des Umstellungsprozesses, heißt es aus dem schwäbischen Günzburg. „Wir arbeiten als Hersteller aktiv in den unterschiedlichen Normengremien mit und diesen Informationsvorsprung geben wir gerne an den Handel und die Anwender weiter. Bezüglich der Neuerung der DIN EN 131 haben wir den Fachhandel über ein mehrstufiges Kommunikationskonzept bereits vor Monaten informiert. Das Feedback auf unseren Normen-Service ist großartig“, sagt Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik.
Größere Standbreite erforderlich
Ab dem 1. Januar 2018 dürfen Hersteller Leitern nur noch nach der überarbeiteten, neuen Leiter-Norm DIN EN 131-1 ausliefern. Anlegeleitern mit einer Länge über 3 m müssen demnach eine größere Standbreite aufweisen, beispielsweise durch Quertraversen oder eine konische Bauweise. Betroffen sind auch aufgesetzte Schiebeteile von dreiteiligen Mehrzweckleitern. Sind die Schiebeteile länger als 3 m, dürfen sie gemäß der neuen DIN EN 131-1 nur von der Leiter trennbar sein, wenn sie die neuen Anforderungen der größeren Standbreite für Anlegeleitern erfüllen.
Alle Optionen im Portfolio
Laut Munk bietet Günzburger Steigtechnik alle Optionen: „In unserem neuen Steigtechnik-Ratgeber 2017 können unsere Kunden bereits jetzt die Anlage-, Mehrzweck- und Schiebeleitern entsprechend der neuen Norm bestellen. Wahlweise sind bis zum 31. Dezember auch die bisherigen Ausführungen erhältlich, die sich später mit unseren Nachrüstsätzen normkonform umrüsten lassen.“ Das gilt seinen Angaben zufolge auch für Lagerware. Diese kann genauso normenkonform nachgerüstet werden wie Leitern, die bereits im Einsatz sind. Für jede Anlegeleiter des bayerischen Herstellers gibt es daher die passende Lösung nach DIN EN 131, entweder als Standardtraverse, als „nivello“– oder als „roll-bar“-Traverse.
Weitere Neuerungen
Eine Neuerung für 2017 ist die DIN EN 131-2 mit unterschiedlichen Prüfgrundlagen für Leitern für den gewerblichen und den nicht-gewerblichen Gebrauch. Die Günzburger Steigtechnik hat bereits mit den neuen Prüfungen begonnen und zeigt auch in ihren Seminaren auf, was künftig in Abhängigkeit von der jeweiligen Leiterklasse aufgrund neuer Normprüfungen durch den Hersteller zu beachten ist.
Auch für Laufstege, Rampen, Treppen, Treppenleitern, Geländer und Steigleitern an maschinellen Anlagen ergeben sich 2017 Normenänderungen, da die neue DIN EN ISO 14122 ab dem 1. Januar 2018 schärfere Sicherheitsbestimmungen für ortsfeste Zugänge an maschinellen Anlagen fordert. „Hier gilt es, eine ganze Reihe an Details zu beachten. Natürlich haben wir auch diese Änderungen bei unseren Produkten im Ratgeber und bei unseren Sonderkonstruktionen beachtet“, betont Munk. Darüber hinaus habe man auch die Betriebssicherheitsverordnung und die entsprechenden Technischen Regeln im Blick.
Günzburger Steigtechnik informiert hier stets aktuell über die jüngsten Normänderungen.